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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 5/2026
Amtliche Mitteilungen
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Gemeinde Boldekow - Nachtragshaushaltssatzung

Aufgrund des § 45 i.V.m. §§ 47,48 Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 03.03.2026 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

2.

im Finanzhaushalt

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1)

der jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

festgesetzt.

_________

1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

Mit dem Nachtraghaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

2.

im Finanzhaushalt

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1) von

der jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

festgesetzt.

_________

1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen

(Kreditermächtigung) wird festgesetzt

2025

998.000 €

998.000 €

2026

229.600 €

400.700 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt

2025

0 €

0 €

2026

0 €

0 €

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt

2025

3.668.200 €

3.668.200 €

2026

2.503.400 €

3.159.400 €

§ 5

Hebesätze

Hinweis: Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt in den Haushaltsjahren 2025/2026 durch eine gesonderte Hebesatzsatzung.

Die festgesetzten Hebesätze sind in den nachrichtlichen Angaben zur Nachtragshaushaltssatzung angegeben.

§ 6

Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt

für 2025 4,0 VzÄ und 2026 4,0 Vollzeitäquivalente (VzÃ).

Nachrichtliche Angaben

Durch den Nachtragshaushaltspian ändert sich

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres voraussichtlich

2025

-1.525.890 €

-1.525.890 €

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres voraussichtlich

2026

-2.147.190 €

-2.571.290 €

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres voraussichtlich

2025

-1.315.136 €

-1.315.136 €

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres voraussichtlich

2026

-1.881.636 €

-2.315.636 €

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. 12. des Haushaltsjahres voraussichtlich

2025

1.919.808 €

1.538.556 €

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. 12. des Haushaltsjahres voraussichtlich

2026

1.298.508 €

493.156 €

Die Hebesätze 2026 wurden durch Beschluss der Hebesatzsatzung vom 03.03.2026 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 17.04.2026 mit folgenden Entscheidungen erteilt:

1.

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2026 wird gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V in voller Höhe genehmigt.

2.

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird für 2026 gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V in voller Höhe genehmigt.

Boldekow, den 23.04.2026

 

 

 

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 52 Abs. 2 und § 53 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 17.04.2026 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt:

1.

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2026 wird gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V in voller Höhe genehmigt.

2.

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird für 2026 gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V in voller Höhe genehmigt.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 27.04.2026 bis 22.04.2026 im Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow zu den Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.

Boldekow, den 23.4.2026