Aufgrund des § 45 i.V.m. §§ 47,48 Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 03.03.2026 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 werden
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| von bisher | auf |
| 1. | im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 1.336.400 € | 1.336.400 € | |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 1.974.300 € | 1.974.300 € | |
| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen | -637.900 € | -637.900 € | |
| 2. | im Finanzhaushalt | |||
| a) | der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 1.202.600 € | 1.202.600 € |
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| der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1) | 1.813.800 € | 1.813.800 € |
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| der jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | -611.200 € | -611.200 € |
| b) | der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 1.145.700 € | 1.145.700 € |
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| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 2.407.700 € | 2.407.700 € |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | -1.262.000 € | -1.262.000 € |
festgesetzt.
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1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
Mit dem Nachtraghaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 werden
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| von bisher | auf |
| 1. | im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 1.313.900 € | 1.243.000 € | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen | 1.935.200 € | 2.288.400 € | |
| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen | -621.300 € | -1.045.400 € | |
| 2. | im Finanzhaushalt | |||
| a) | der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 1.180.100 € | 1.107.100 € |
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| der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1) von | 1.746.600 € | 2.107.600 € |
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| der jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | -566.500 € | -1.000.500 € |
| b) | der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 496.100 € | 499.000 € |
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| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 660.000 € | 834.000 € |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | -163.900 € | -335.000 € |
festgesetzt.
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1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt
| 2025 | 998.000 € | 998.000 € |
| 2026 | 229.600 € | 400.700 € |
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt
| 2025 | 0 € | 0 € |
| 2026 | 0 € | 0 € |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt
| 2025 | 3.668.200 € | 3.668.200 € |
| 2026 | 2.503.400 € | 3.159.400 € |
Hinweis: Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt in den Haushaltsjahren 2025/2026 durch eine gesonderte Hebesatzsatzung.
Die festgesetzten Hebesätze sind in den nachrichtlichen Angaben zur Nachtragshaushaltssatzung angegeben.
Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt
für 2025 4,0 VzÄ und 2026 4,0 Vollzeitäquivalente (VzÃ).
Durch den Nachtragshaushaltspian ändert sich
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | ||
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres voraussichtlich | ||
| 2025 | -1.525.890 € | -1.525.890 € |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres voraussichtlich | ||
| 2026 | -2.147.190 € | -2.571.290 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | ||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres voraussichtlich | ||
| 2025 | -1.315.136 € | -1.315.136 € |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres voraussichtlich | ||
| 2026 | -1.881.636 € | -2.315.636 € |
| 3. | Zum Eigenkapital | ||
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. 12. des Haushaltsjahres voraussichtlich | ||
| 2025 | 1.919.808 € | 1.538.556 € |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. 12. des Haushaltsjahres voraussichtlich | ||
| 2026 | 1.298.508 € | 493.156 € |
Die Hebesätze 2026 wurden durch Beschluss der Hebesatzsatzung vom 03.03.2026 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 255 v. H |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 445 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 390 v.H. | |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 17.04.2026 mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2026 wird gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V in voller Höhe genehmigt. |
| 2. | Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird für 2026 gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V in voller Höhe genehmigt. |
Boldekow, den 23.04.2026
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 52 Abs. 2 und § 53 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 17.04.2026 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2026 wird gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V in voller Höhe genehmigt. |
| 2. | Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird für 2026 gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V in voller Höhe genehmigt. |
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 27.04.2026 bis 22.04.2026 im Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow zu den Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.
Boldekow, den 23.4.2026