Die Gemeinde Blesewitz (i. f. Nutzungsüberlasser) stellt auf Antrag und nach Abschluss eines Nutzungsvertrages, Räume im Objekt Bürgerhaus Blesewitz, Dorfstraße 49 in 17392 Blesewitz, gegen Entgelt zur Nutzung an Dritte zur Verfügung.
Über die Bereitstellung entscheidet der Bürgermeister. Ein Nutzungsanspruch besteht nicht.
Für die Nutzung von Räume und Inventar hat der Nutzer ein Entgelt nach dieser Entgeltordnung an den Nutzungsüberlasser zu zahlen.
Entgeltschuldner ist die Person bzw. die Personen, die mit dem Nutzungsüberlasser einen Nutzungsvertrag abgeschlossen haben. Bei mehreren Personen kann jede als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden.
Für die Nutzung von Räume und Inventar hat der Nutzer ein Entgelt in folgender Höhe zu zahlen:
| 1. | Räume |
| Raumbezeichnung | Nutzung durch Einwohner der Gemeinde | Nutzung durch Dritte (Auswärtige) |
| kleiner Raum (Jugendclub) | 40 € |
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| großer Raum, Küche, Toiletten und Zwischenräume | 80 € | 150 € |
| Kaution | 50 € je Nutzung | 50 € je Nutzung |
Für die Nutzung der Musikanlage werden 20 € erhoben.
Für die Endreinigung der Räume (nach Bedarf) werden 50 € erhoben.
| 2. | Inventar |
| Bezeichnung | Ausleihentgelt (bei Nutzung außer Haus) |
| Tisch | 1,00 € |
| Stuhl | 0,50 € |
| je Gedeck an Einwohner der Gemeinde | 0,30 € |
| je Gedeck an Auswärtige | 0,50 € |
| je zerbrochenes Geschirr oder Glas | 1,50 € |
Anerkannte gemeinnützige Organisationen und Vereine, die in der Gemeinde tätig sind, sind von der Entgeltpflicht befreit. Die Vereine und Organisationen haften für entstandene Schäden.
Der Nutzer erhält einen Nutzungsvertrag, dieser gilt gleichzeitig als Rechnung und ist innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
Die Änderung der Entgeltordnung tritt zum 01.01.24 in Kraft.
Die Entgeltordnung aus 2005 sowie die Änderung aus 2019 treten außer Kraft.
Blesewitz, 22. Mai 2023