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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 6/2023
Amtliche Mitteilungen
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Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung von Räume und Inventar im Bürgerhaus Blesewitz

1.

Nutzungsbereich

  1. Die Gemeinde Blesewitz (i. f. Nutzungsüberlasser) stellt auf Antrag und nach Abschluss eines Nutzungsvertrages, Räume im Objekt Bürgerhaus Blesewitz, Dorfstraße 49 in 17392 Blesewitz, gegen Entgelt zur Nutzung an Dritte zur Verfügung.

  2. Über die Bereitstellung entscheidet der Bürgermeister. Ein Nutzungsanspruch besteht nicht.

2.

Entgeltpflicht

Für die Nutzung von Räume und Inventar hat der Nutzer ein Entgelt nach dieser Entgeltordnung an den Nutzungsüberlasser zu zahlen.

3.

Entgeltschuldner

Entgeltschuldner ist die Person bzw. die Personen, die mit dem Nutzungsüberlasser einen Nutzungsvertrag abgeschlossen haben. Bei mehreren Personen kann jede als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden.

4.

Nutzungsentgelt

Für die Nutzung von Räume und Inventar hat der Nutzer ein Entgelt in folgender Höhe zu zahlen:

1.

Räume

Für die Nutzung der Musikanlage werden 20 € erhoben.

Für die Endreinigung der Räume (nach Bedarf) werden 50 € erhoben.

2.

Inventar

5.

Befreiung von der Zahlungspflicht

Anerkannte gemeinnützige Organisationen und Vereine, die in der Gemeinde tätig sind, sind von der Entgeltpflicht befreit. Die Vereine und Organisationen haften für entstandene Schäden.

6.

Fälligkeit des Nutzungsentgeltes

Der Nutzer erhält einen Nutzungsvertrag, dieser gilt gleichzeitig als Rechnung und ist innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.

7.

Inkrafttreten

Die Änderung der Entgeltordnung tritt zum 01.01.24 in Kraft.

Die Entgeltordnung aus 2005 sowie die Änderung aus 2019 treten außer Kraft.

Blesewitz, 22. Mai 2023