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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 6/2023
Amtliche Mitteilungen
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Beglaubigter Protokollauszug

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen vom 09.05.2023 (SI/NK/2023/031)

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Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021

Vorlage: NK/2023/118

Sachverhalt:

Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss der Gemeinde Neuenkirchen zum 31. Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft.

Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt.

Der abschließende Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegt dieser Vorlage ebenfalls als Anlage bei.

Die Bilanzsumme beträgt

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2021 beträgt

Das Jahresergebnis 2021 beträgt nach Veränderung der Rücklagen

Die Finanzrechnung weist für 2021 einen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen abzüglich der Tilgung von Investitionskrediten aus in Höhe von

Unter Berücksichtigung der Vorträge aus den Haushaltsvorjahren ist der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt gegeben.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Neuenkirchen zum 31. Dezember 2021 i. d. F. vom 28.03.2023 zu empfehlen.

Herr Neumann gibt eine kurze Zusammenfassung zur Jahresrechnung.

Die Gemeinde ist im Jahr 2021 den Empfehlungen des Innenministeriums zur Festsetzung der Nivellierungshebesätze der Realsteuern nicht nachgekommen.

Vom Rechnungsprüfungsamt Wolgast wurde ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes gibt die Empfehlung die Jahresrechnung zu genehmigen und den Bürgermeister zu entlasten.

Herr Holtz stellt Fragen zum Umlaufvermögen und Zahlungsmittelbestand.

Beschluss: NK/2023/118

Die Gemeindevertretung Neuenkirchen stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und vom Rechnungsprüfungsamt Wolgast geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Neuenkirchen zum 31. Dezember 2021 i. d. F. vom 28.03.2023 fest.

Abstimmungsergebnis:

Stimmen dafür:

7

Stimmen dagegen:

keine

Stimmenthaltung(en):

keine

Die Richtigkeit des Auszuges und der Angaben über die Beschlussfähigkeit und Abstimmung werden beglaubigt. Gleichzeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen worden ist.

Spantekow, 22.05.2023

H. Heidschmidt
LVB