1. Die Gemeinde Neu Kosenow (i. f. Nutzungsüberlasser) stellt auf Antrag und nach Abschluss eines Nutzungsvertrages, gemeindliche Räume gegen Entgelt zur Nutzung an Dritte zur Verfügung.
Museumskate, Kagendorf 8, 17398 Neu Kosenow
Gemeindehaus, Kagendorf 31, 17398 Neu Kosenow
2. Über die Bereitstellung entscheidet der Bürgermeister. Ein Nutzungsanspruch besteht nicht.
Für die Nutzung von Räume hat der Nutzer ein Entgelt nach dieser Entgeltordnung an den Nutzungsüberlasser zu zahlen.
Entgeltschuldner ist die Person bzw. die Personen, die mit dem Nutzungsüberlasser einen Nutzungsvertrag abgeschlossen haben. Bei mehreren Personen kann jede als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden.
Für die Nutzung von Räume hat der Nutzer ein Entgelt in folgender Höhe zu zahlen:
| 1. | Räume |
| Raumbezeichnung | Nutzung durch Einwohner der Gemeinde | Nutzung durch Dritte (Auswärtige) |
| Museumskate | 100 € | wird nicht vermietet |
| Gemeinderaum | 150 € | 250 € |
Anerkannte gemeinnützige Organisationen und Vereine, die in der Gemeinde tätig sind, sind von der Entgeltpflicht befreit. Die Vereine und Organisationen haften für entstandene Schäden.
Der Nutzer erhält einen Nutzungsvertrag, dieser gilt gleichzeitig als Rechnung und ist innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
Die Entgeltordnung tritt zum 01.07.2023 in Kraft.
Neu Kosenow, 23. Mai 2023