Titel Logo
Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 6/2023
Amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Entgeltordnung für die Nutzung gemeindlicher Räume in der Gemeinde Neu Kosenow

1.

Nutzungsbereich

1. Die Gemeinde Neu Kosenow (i. f. Nutzungsüberlasser) stellt auf Antrag und nach Abschluss eines Nutzungsvertrages, gemeindliche Räume gegen Entgelt zur Nutzung an Dritte zur Verfügung.

Museumskate, Kagendorf 8, 17398 Neu Kosenow

Gemeindehaus, Kagendorf 31, 17398 Neu Kosenow

2. Über die Bereitstellung entscheidet der Bürgermeister. Ein Nutzungsanspruch besteht nicht.

2.

Entgeltpflicht

Für die Nutzung von Räume hat der Nutzer ein Entgelt nach dieser Entgeltordnung an den Nutzungsüberlasser zu zahlen.

3.

Entgeltschuldner

Entgeltschuldner ist die Person bzw. die Personen, die mit dem Nutzungsüberlasser einen Nutzungsvertrag abgeschlossen haben. Bei mehreren Personen kann jede als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden.

4.

Nutzungsentgelt

Für die Nutzung von Räume hat der Nutzer ein Entgelt in folgender Höhe zu zahlen:

1.

Räume

5.

Befreiung von der Zahlungspflicht

Anerkannte gemeinnützige Organisationen und Vereine, die in der Gemeinde tätig sind, sind von der Entgeltpflicht befreit. Die Vereine und Organisationen haften für entstandene Schäden.

6.

Fälligkeit des Nutzungsentgeltes

Der Nutzer erhält einen Nutzungsvertrag, dieser gilt gleichzeitig als Rechnung und ist innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.

7.

Inkrafttreten

Die Entgeltordnung tritt zum 01.07.2023 in Kraft.

Neu Kosenow, 23. Mai 2023