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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 6/2024
Amtliche Mitteilungen
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Feststellung des Jahresabschlusses des Amtes Anklam-Land für das Haushaltsjahr 2022

Amt Anklam-Land

Rebelower Damm

217392 Spantekow

Beglaubigter Protokollauszug

Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Anklam-Land vom 21.05.2024(SI/AL/2024/090)

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Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022

Vorlage: AL/2024/089

Sachverhalt:

Nach § 144 Abs. (1) der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 führt das Amt einen eigenen Haushalt. Für die Haushaltswirtschaft des Amtes gelten die Bestimmungen über die Haushaltswirtschaft der Gemeinden entsprechend.

Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss des Amtes Anklam-Land zum 31. Dezember 2022 gemäß § 3a KPG geprüft.

Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt.

Der abschließende Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegt dieser Vorlage ebenfalls als Anlage bei.

Die Bilanzsumme beträgt

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2022 beträgt

Das Jahresergebnis 2022 beträgt nach Veränderung der Rücklagen

Die Finanzrechnung weist für 2022 einen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen abzüglich der Tilgung von Investitionskrediten aus in Höhe von

Der Haushaltsausgleich ist, unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren, im Ergebnishaushalt nicht, aber im Finanzhaushalt gegeben.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.02.2024 beschlossen, dem Amtsausschuss die Feststellung des Jahresabschlusses des Amtes Anklam-Land zum 31. Dezember 2022 i. d. F. vom 27.02.2024 zu empfehlen.

Beschluss: AL/2024/089

Der Amtsausschuss des Amtes Anklam- Land stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und vom Rechnungsprüfungsamt Wolgast geprüften Jahresabschluss des Amtes Anklam-Land zum 31. Dezember 2022 i. d. F. vom 27.02.2024 fest.

Abstimmungsergebnis:

Stimmen dafür:

17

Stimmen dagegen:

keine

Stimmenthaltung(en):

keine

Die Richtigkeit des Auszuges und der Angaben über die Beschlussfähigkeit und Abstimmung werden beglaubigt. Gleichzeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen worden ist.

Spantekow, 28.05.24