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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 6/2024
Amtliche Mitteilungen
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Entlastung des Amtsvorstehers vom Haushalt 2022

Amt Anklam-Land

Rebelower Damm

217392 Spantekow

Beglaubigter Protokollauszug

Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Anklam-Land vom 21.05.2024(SI/AL/2024/090)

Top 11

Entlastung des Amtsvorstehers vom Haushalt 2022

Vorlage: AL/2024/090

Für diesen TOP übernimmt der 1. Stellvertreter - Herr Mielke die Sitzungsleitung.

Sachverhalt:

Nach § 144 Abs. (1) der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 führt das Amt einen eigenen Haushalt. Für die Haushaltswirtschaft des Amtes gelten die Bestimmungen über die Haushaltswirtschaft der Gemeinden entsprechend.

Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 beschließt die Gemeindevertretung (Amtsausschuss) über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres.

Sie (Er) entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters (Amtsvorstehers).

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss des Amtes Anklam Land zum 31. Dezember 2022. i. d. F. vom 27.02.2024 gemäß § 3a KPG geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Amtsvorstehers durch den Amtsausschuss entgegenstehen könnten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.02.2024 beschlossen, dem Amtsausschuss die Entlastung des Amtsvorstehers für das Haushaltsjahr 2022 zu empfehlen.

Der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegt als Anlage bei.

Beschluss: AL/2024/090

Der Amtsausschuss des Amtes Anklam-Land entlastet den Amtsvorsteher, Herrn Dr. Holger Vogel, für das Haushaltsjahr 2022.

Abstimmungsergebnis:

Stimmen dafür:

16

Stimmen dagegen:

keine

Stimmenthaltung(en):

keine

Mitwirkungsverbot § 24 KV M-V :

1

Die Richtigkeit des Auszuges und der Angaben über die Beschlussfähigkeit und Abstimmung werden beglaubigt. Gleichzeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen worden ist.

Spantekow, 28.05.24