Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.03.2024 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 544.600 € |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 861.400 € |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -316.800 € |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 529.100 € |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1) von | -868.200 € |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -339.100 € |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 59.000 € |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 469.600 € |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -410.600 € |
festgesetzt.
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1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 365.000 € |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 € |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 1.617.400 € |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 355 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 427 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 390 v.H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| Nachrichtliche Angaben | ||
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -856.721 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.231.588 € |
| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 110.031€ |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 22.05.2024 mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V abweichend in Höhe von 319.700 € genehmigt. |
| 2. | Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V in voller Höhe genehmigt. |