Der räumliche Geltungsbereich für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im
Zusammenhang bebauten Ortsteil Borntin der Gemeinde Boldekow umfasst eine Fläche von 89.460 m² (8,9 ha) und bildet sich aus dem Bebauungszusammenhang heraus.
Folgende Flurstücke befinden sich innerhalb des Geltungsbereiches:
| Gemeinde | Boldekow |
| Gemarkung | Borntin |
| Flur | 1 |
| Flurstück | 11 (tw.), 43 (tw.), 44 (tw.), 45 (tw.) und 52/3 |
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| Flur | 2 |
| Flurstück | 1 (tw.), 9, 10, 11, 12, 13, 14/, 15/, 16/1, 16/2, 17, 18, 19/1, 20, 21/1 (tw.), 21/2, 22, 23, 24, 25/1, 25/2, 26, 27, 28, 29, 30/1, 30/2, 31/1, 31/2, 64/1 (tw.), 64/2, 64/3, 68/1 (tw.), 69/1, 74, 75, 76, 77 (tw.) und 78 (tw.) |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boldekow hat in ihrer Sitzung am 22.02.2024 die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Borntin der Gemeinde Boldekow nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Ziel der Gemeinde Boldekow ist es, für die Ortslage Borntin nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB klarstellend die Grenzen der hier im Zusammenhang bebauten Ortslage festzulegen. Gleichzeitig sollen Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebaute Ortslage gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB einbezogen werden.
Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Borntin der Gemeinde Boldekow, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 13.06.2024 bis einschließlich zum 19.07.2024
im Internet auf der Internetseite des Amtes Anklam-Land
https://amt-anklam-land.de/bauleitplanung/bauleitplanung-boldekow/
sowie auf dem zentralen Landesportal
https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene
veröffentlicht.
Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zugängliche Zugangsmöglichkeit im oben genannten Zeitraum in den Räumen des Amtes Anklam-Land, Hauptstraße 75, 17398 Ducherow, Sachbereich Bauleitplanung/ allgemeine Bauverwaltung zu folgenden Dienststunden
| Montag | von 07:00 – 12:00 Uhr und 12:30 Uhr – 15:00 Uhr |
| Dienstag | von 07:00 – 12:00 Uhr und 12:30 Uhr – 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 07:00 – 12:00 Uhr und 12:30 Uhr – 15:00 Uhr |
| Donnerstag | von 07:00 – 12:00 Uhr und 12:30 Uhr – 15:00 Uhr |
| Freitag | von 07:00 – 12:00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Absprache unter 039727 25057)
zur Verfügung gestellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an info@amt-anklam-land.de übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderen Weg (zum Beispiel schriftlich vor Ort oder postalisch unter der oben genannten Adresse) eingereicht werden. Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Der Entwurf der Klarstellungssatzung mit einbezogenen Flächen nach § 34 Abs. 4 BauGB für den Ort Borntin der Gemeinde Boldekow mit der Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Beteiligung zu benachrichtigen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, der Öffentlichkeit hat nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu erfolgen.
Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.