Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.03.2025 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025/2026 wird
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| 2025 | 2026 |
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | |||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 661.100 € | 661.100 € | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 935.300 € | 903.300 € | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -274.200 € | -242.200 € | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | |||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 601.800 € | 601.800 € |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1) von | 861.400 € | 825.800 € |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -259.600 € | -224.000 € |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.175.300 € | 55.300 € |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.530.000 € | 0€ |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -354.700 € | 55.300 € |
festgesetzt.
1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
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| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 270.700 € | 0 € |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 € | 0 € |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 2.066.400 € | 844.400 € |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
Hinweis: Aufgrund der aktuell umzusetzenden Grundsteuerreform erfolgt die endgültige Festsetzung der Hebesätze zu einem späteren Zeitpunkt durch einen Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung.
| 1. | Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 370 v.H. | 370 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 427 v.H. | 427 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 390 v.H. | 390 v.H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,5385 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | ||
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -785.070 € | -1.027.270 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | ||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -650.936 € | -874.936 € |
| 3. | Zum Eigenkapital | ||
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 536.512 € | 294.312 € |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 05.05.2025 mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 270.700 € für das Haushaltsjahr 2025 wird gem. §52 Abs. 2 KV M-V abweichend in Höhe von 252.100 € genehmigt. |
| 2. | Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 2.066.400 € für 2025 wird gem. §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 1.761.200 € genehmigt. |
| 3. | Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 844.400 € für 2026 wird gem. §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 528.200 genehmigt. |
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 05.05.2025 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 270.700 € für das Haushaltsjahr 2025 wird gem. §52 Abs. 2 KV M-V abweichend in Höhe von 252.100 € genehmigt. |
| 2. | Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 2.066.400 € für 2025 wird gem. §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 1.761.200 € genehmigt. |
| 3. | Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 844.400 € für 2026 wird gem. §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 528.200 genehmigt. |
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 14.05.2025 bis 06.06.2025 im Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow zu den Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.