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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 6/2025
Amtliche Mitteilungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Butzow für die Haushaltsjahre 2025/2026

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.03.2025 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025/2026 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

b)

festgesetzt.

1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten

für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

_________

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

Hinweis: Aufgrund der aktuell umzusetzenden Grundsteuerreform erfolgt die endgültige Festsetzung der Hebesätze zu einem späteren Zeitpunkt durch einen Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung.

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

§ 6

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,5385 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

Nachrichtliche Angaben

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 05.05.2025 mit folgenden Entscheidungen erteilt:

1.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 270.700 € für das Haushaltsjahr 2025 wird gem. §52 Abs. 2 KV M-V abweichend in Höhe von 252.100 € genehmigt.

2.

Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 2.066.400 € für 2025 wird gem. §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 1.761.200 € genehmigt.

3.

Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 844.400 € für 2026 wird gem. §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 528.200 genehmigt.

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 05.05.2025 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt:

1.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 270.700 € für das Haushaltsjahr 2025 wird gem. §52 Abs. 2 KV M-V abweichend in Höhe von 252.100 € genehmigt.

2.

Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 2.066.400 € für 2025 wird gem. §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 1.761.200 € genehmigt.

3.

Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 844.400 € für 2026 wird gem. §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 528.200 genehmigt.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 14.05.2025 bis 06.06.2025 im Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow zu den Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.