Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird
nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.03.2025
und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den
genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahe 2025/2026 wird
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| 2025 | 2026 | |
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | |||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 1.034.600€ | 1.040.900 € |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 2.090.100€ | 1.420.100 € |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -1.055.500€ | -379.200 € |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | |||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 967.900€ | 974.300 € |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1) von | 1.974.300€ | 1.299.800 € |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -1.006.400€ | -325.500 € |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 42.800€ | 42.800 € |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.970.000€ | 0 € |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -1.927.200€ | 42.800 € |
festgesetzt.
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1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 1.862.400 € | 0 € |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0€ | 0 € |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 5.306.100€ | 2.520.600 € |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
Hinweis: Aufgrund der aktuell umzusetzenden Grundsteuerreform erfolgt die endgültige Festsetzung der Hebesätze zu einem späteren Zeitpunkt durch einen Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung oder eine Hebesatzsatzung.
| 1. | Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 400 v.H. | 400 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 420 v.H. | 420 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 420 v.H. | 420 v.H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,6667 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | ||
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -2.016.700 € | -2.395.900 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | ||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -2.109.900 € | -2.435.400 € |
| 3. | Zum Eigenkapital | ||
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -275.800 € | -655.000 € |
Durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde wurden am 15.05.2025 folgende rechtsaufsichtliche Entscheidungen bekannt gegeben:
| 1. | Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V in Höhe von 1.862.400 € genehmigt. |
| 2. | Der Gesamtbetrag der Kassenkredite 2025 wird gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V in Höhe von 5.306.100 € genehmigt. |
| 3. | Der Gesamtbetrag der Kassenkredite 2026 wird gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 1.734.300 € genehmigt. |
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 52 Abs. 2 und § 53 (3) KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 15.05.2025 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V in Höhe von 1.862.400 € genehmigt. |
| 2. | Der Gesamtbetrag der Kassenkredite 2025 wird gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V in Höhe von 5.306.100 € genehmigt. |
| 3. | Der Gesamtbetrag der Kassenkredite 2026 wird gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 1.734.300 € genehmigt. |
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 21.05.2025 bis 20.06.2025 im Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow zu den Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.