Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 24.03.2025 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 307.800 € | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 549.500 € | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -241.700 € | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 288.100 € |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1) von | 502.300 € |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -214.200 € |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 27.300 € |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 104.000 € |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -76.700 € |
festgesetzt.
1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
| (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 42.500 € |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 € |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 460.100 € |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
Hinweis: Aufgrund der aktuell umzusetzenden Grundsteuerreform erfolgt die endgültige Festsetzung der Hebesätze zu einem späteren Zeitpunkt durch einen Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung.
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen | |
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| (Grundsteuer A) auf | 355 v.H. |
| b) | für die Grundstücke | |
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| (Grundsteuer B) auf | 435 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 390 v.H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Steilen beträgt 0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -589.279 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -531.945 € |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 630.831 € |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 06.05.2025 mit folgender Entscheidung erteilt:
| 1. | Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V versagt. |
| 2. | Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 293.700 € genehmigt. |
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 06.05.2025 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V versagt. |
| 2. | Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 293.700 € genehmigt. |
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 08. Mai 2025 bis 30. Mai 2025 im Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow zu den Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.
Rossin, den 08. Mai 2025