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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 6/2025
Amtliche Mitteilungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Rossin für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 24.03.2025 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1) von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten

für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen

(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

42.500 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

460.100 €

§ 5 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

Hinweis: Aufgrund der aktuell umzusetzenden Grundsteuerreform erfolgt die endgültige Festsetzung der Hebesätze zu einem späteren Zeitpunkt durch einen Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung.

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen

(Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Steilen beträgt 0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

Nachrichtliche Angaben

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 06.05.2025 mit folgender Entscheidung erteilt:

1.

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V versagt.

2.

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 293.700 € genehmigt.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 06.05.2025 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt:

1.

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V versagt.

2.

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 293.700 € genehmigt.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 08. Mai 2025 bis 30. Mai 2025 im Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow zu den Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.

Rossin, den 08. Mai 2025