Der Bürgermeister
Betr.: | Lärmaktionsplan der Gemeinde Ducherow |
| hier: | Bekanntmachung des Beschlusses (3. Phase) |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ducherow hat in seiner Sitzung am 20.05.2025 auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungsrichtlinie) in Verbindung mit den §§ 47a - 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG) den Lärmaktionsplan der Gemeinde Ducherow (3. Phase) beschlossen. Der vorstehende Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung sowie der in Rede stehende Lärmaktionsplan kann ab sofort auf der Homepage des Amtes Anklam-Land unter
https://amt-anklam-land.de/sonstige-bekanntmachungen/ducherow-sonstiges/
eingesehen werden.
Zusätzlich liegt dieser Lärmaktionsplan in der Außenstelle des Amtes Anklam-Land, Hauptstraße 75, 17398 Ducherow während der Sprechzeiten
| Montag | von 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| Dienstag | von 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| Donnerstag | von 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| Freitag | von 07:00 - 12:00 Uhr |
aus. Der Lärmaktionsplan tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Die mit dem Lärmaktionsplan festgesetzten kurzfristigen Maßnahmen sind innerhalb einer Frist von fünf Jahren bis zum 31.12.2030 umzusetzen.
Lärmaktionspläne sind nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre zu überarbeiten. Die nächste Fortschreibung des Lärmaktionsplans muss somit spätestens 2030 erfolgen.
Ducherow, 20.05.2025