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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 6/2026
Amtliche Mitteilungen
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Haushaltssatzung des Amtes Anklam-Land für die Haushaltsjahre 2026/2027

Aufgrund der 88 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 24.03.2026  und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026/2027 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung1) von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 

festgesetzt.

_________

1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

 

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

§ 5

Amtsumlage

Die Amtsumlage wird auf 37,85% für das Haushaltsjahr 2026 und 36,17% für das Haushaltsjahr 2027 der Umlagegrundlage festgesetzt.

§ 6

Sonderumlagen/Gastbeiträge

Die Sonderumlage für die kommunale Sporthalle Krien wird für die Tilgung auf 1/9 und für die Kosten der Nutzung auf 12,41 € je Einwohner (31.12.2024) für das Haushaltsjahr 2026 und auf 9,34 € je Einwohner für das Haushaltsjahr 2027 der beteiligten Gemeinden festgesetzt.

Der Gastschulbeitrag je Schüler und Jahr wird für die Nutzung der Sporthalle Krien auf 1.350,00 € für das Haushaltsjahr 2026 und 1.040,00€ für das Haushaltsjahr 2027 festgesetzt.

Die Umlage auf die Kosten in besonderen Fällen für die Bewirtschaftung des Wohnungsbestandes in den Bereichen Spantekow, Krien und Ducherow wird im Verhältnis des Nutzens der beteiligten Gemeinden auf 203,16 € je verwaltete Wohnung im Jahr festgesetzt.

Der Aufwand der Kämmerei auf die Wohnungseinheiten die durch Dritte verwaltet werden wird mit 65,01 € je Wohnung im Jahr festgesetzt.

Die Umlage zur Wahrnehmung der Aufgaben It. Kommunalprüfungsgesetz für die örtliche Rechnungsprüfung nach $ 167 KV M-V zur Inanspruchnahme des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast wird pro Einwohner auf 6,98 € im Jahr festgesetzt.

§ 7

Stellengemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 47,1282 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

Nachrichtliche Angaben

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 12.05.2026 mit folgenden Entscheidungen erteilt:

1.

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2026 wird gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V in voller Höhe genehmigt.

2.

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird für 2026 gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V in voller Höhe genehmigt.

3.

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird für 2027 gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V in voller Höhe genehmigt.

 

 

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026/2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 8 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 12.05.2026 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt:

1.

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2026 wird gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V in voller Höhe genehmigt.

2.

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird für 2026 gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V in voller Höhe genehmigt.

3.

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird für 2027 gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V in voller Höhe genehmigt.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 19.05.2026 bis 12.06.2026 im Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow zu den Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.

 

 

Amt Anklam-Land

Öffentliche Bekanntmachung

Datum: 19.05.2026

Unterschrift: