Aufgrund der 88 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 24.03.2026 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026/2027 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | |||
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| 2026 | 2027 |
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 5.864.900 € | 5.608.200 € | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 5.797.300 € | 5.703.300 € | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | 67.600 € | -95.100 € | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | |||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 5.822.200 € | 5.565.500 € |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung1) von | 5.660.200 € | 5.565.500 € |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | 162.000 € | 0 € |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 0 € | 0 € |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 6.162.000 € | 0 € |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -6.162.000 € | 0 € |
festgesetzt.
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1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 6.000.000 € | 0 € |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 € | 0 € |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 1.000.000 € | 6.000.000 € |
Die Amtsumlage wird auf 37,85% für das Haushaltsjahr 2026 und 36,17% für das Haushaltsjahr 2027 der Umlagegrundlage festgesetzt.
Die Sonderumlage für die kommunale Sporthalle Krien wird für die Tilgung auf 1/9 und für die Kosten der Nutzung auf 12,41 € je Einwohner (31.12.2024) für das Haushaltsjahr 2026 und auf 9,34 € je Einwohner für das Haushaltsjahr 2027 der beteiligten Gemeinden festgesetzt.
Der Gastschulbeitrag je Schüler und Jahr wird für die Nutzung der Sporthalle Krien auf 1.350,00 € für das Haushaltsjahr 2026 und 1.040,00€ für das Haushaltsjahr 2027 festgesetzt.
Die Umlage auf die Kosten in besonderen Fällen für die Bewirtschaftung des Wohnungsbestandes in den Bereichen Spantekow, Krien und Ducherow wird im Verhältnis des Nutzens der beteiligten Gemeinden auf 203,16 € je verwaltete Wohnung im Jahr festgesetzt.
Der Aufwand der Kämmerei auf die Wohnungseinheiten die durch Dritte verwaltet werden wird mit 65,01 € je Wohnung im Jahr festgesetzt.
Die Umlage zur Wahrnehmung der Aufgaben It. Kommunalprüfungsgesetz für die örtliche Rechnungsprüfung nach $ 167 KV M-V zur Inanspruchnahme des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast wird pro Einwohner auf 6,98 € im Jahr festgesetzt.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 47,1282 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | ||
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 451.919 € | 356.819 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | ||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 978.071 € | 978.071 € |
| 3. | Zum Eigenkapital | ||
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -183.571 € | -278.671 € |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 12.05.2026 mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2026 wird gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V in voller Höhe genehmigt. |
| 2. | Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird für 2026 gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V in voller Höhe genehmigt. |
| 3. | Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird für 2027 gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V in voller Höhe genehmigt. |
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026/2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 8 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 12.05.2026 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2026 wird gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V in voller Höhe genehmigt. |
| 2. | Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird für 2026 gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V in voller Höhe genehmigt. |
| 3. | Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird für 2027 gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V in voller Höhe genehmigt. |
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 19.05.2026 bis 12.06.2026 im Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow zu den Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.
Amt Anklam-Land
Öffentliche Bekanntmachung
Datum: 19.05.2026
Unterschrift: