Amt Anklam-Land
Gemeinde Postlow
Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow
| Sitzungstermin: | Mittwoch, 29.04.2026 |
| Sitzungsbeginn: | 19:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 20:40 Uhr |
| Ort, Raum: | Postlow, Gemeindebüro Postlow, Tramstow 42, 17391 Postlow |
Öffentlicher Teil
| zu 10 | Entlastung des Bürgermeisters vom Haushalt 2024 Vorlage: PO/2025/046 |
Für diesen TOP übernimmt der 1. Stellvertreter des BM – Herr Huff die Sitzungsleitung.
Herr Norbert Mielke und Herr Christian Mielke zeigen ihre Befangenheit entsprechend § 24 Kommunalverfassung M-V an.
Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 270, 351) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres.
Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss der Gemeinde Postlow zum 31. Dezember 2024 i. d. F. vom 16.12.2025 gemäß § 3a KPG geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.12.2025 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2024 zu empfehlen.
Der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegt als Anlage bei.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Postlow entlastet den Bürgermeister, Herrn Norbert Mielke, für das Haushaltsjahr 2024.
| ungeändert beschlossen | |||
| Ja 4 | Nein 0 | Enthaltung 0 | Befangen 2 |
Die Richtigkeit des Auszuges und der Angaben über die Beschlussfähigkeit und Abstimmung werden beglaubigt. Gleichzeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen worden ist.
Spantekow, 05.05.2026