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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 6/2026
Amtliche Mitteilungen
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Bebauungsplan Nr. 4 „Solarpark Sarnow- Hermannshof“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB


Der Bürgermeister

- Amtliche Bekanntmachung -

Betr.: Bebauungsplan Nr. 4 „Solarpark Sarnow- Hermannshof“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

hier: Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 11.06.2026 bis 13.07.2026

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sarnow hat in ihrer Sitzung am 07.04.2026 den Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr.4 "Solarpark Sarnow-Hermannshof" einschließlich der Begründung und Umweltbericht gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung und Umweltbericht zu jedermanns Einsicht in der Zeit

vom 11.06.2026 bis 13.07.2026

im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite des Amtes Anklam-Land unter dem Pfad https://amt-anklam-land.de/category/bauleitplanung/veröffentlicht.

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Amt Anklam-Land, Hauptstraße 75, 17398 Ducherow während folgender Dienststunden öffentlich aus:

Montag

von 07:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Dienstag

von 07:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch

von 07:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Donnerstag

von 07:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Freitag

von 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Baugesetzbuch weitere nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen - eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.

Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Sarnow elektronisch an m.albrecht@amt-anklam-land.de und alternativ schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungs-frist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Sarnow ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Des Weiteren macht die Gemeinde bekannt, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und zur Einsichtnahme mit ausliegen:

Umweltbericht

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung vom 20.05.2022

Stellungnahme des Landkreises Vorpommern Greifswald vom 30.05.2022 mit einzelnen Fachbehörden:

-

Sachgebiet Bauleitplanung/Denkmalschutz

-

Sachgebiet Abfallwirtschaft/Immissionsschutz

-

Sachgebiet Wasserwirtschaft

-

Sachgebiet Verkehrsstelle

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Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz

Stellungnahme des Landkreises Vorpommern Greifswald vom 22.07.2022 mit einzelnen Fachbehörden:

-

Sachgebiet Naturschutz

Stellungnahme des Landkreises Vorpommern Greifswald vom 09.08.2022 mit einzelnen Fachbehörden:

-

Sachgebiet Naturschutz

Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern – Ueckermünde vom 13.06.2022

Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern - Stralsund vom 30.05.2022

Stellungnahme des Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern - Forstamt Neubrandenburg vom 30.05.2022

Stellungnahme des Bergamtes Stralsund vom 19.05.2022

Stellungnahme des NABU Mecklenburg-Vorpommern vom 16.05.2022

Umweltbericht

Schutzgebiete und Schutzobjekte

Eine Betroffenheit von internationalen oder nationalen Schutzgebieten ist nicht gegeben. Gesetzlich geschützte Biotope und ihre mittelbare Betroffenheit wurden untersucht.

Schutzgut Mensch, Gesundheit des Menschen und Bevölkerung

Mögliche Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut wurden hinsichtlich Lärmemissionen und Lichtreflexionen (Blendgutachten) untersucht. Eine Wohn- und Erholungsnutzung ist im Plangebiet nicht vorhanden. Durch den Bebauungsplan Nr. 4 erfolgt keine Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch.

Schutzgut Flora/Pflanzen und biologische Vielfalt

Gesetzlich geschützte Biotope bleiben erhalten. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Durchführung der Planung positive Effekte auf die Flora und die Biologische Vielfalt hat, da die Sondergebietsfläche begrünt und das Pflegeregime im gesamten Geltungsbereich extensiv durchgeführt wird. Der Rückbau der Anlage kann zu einem Rückgang der biologischen Vielfalt führen, wenn die Flächenbewirtschaftung wieder intensiviert wird. Zwischenzeitlich entstandene Pflanzen und Biotope werden dann wieder zerstört.

Schutzgut Fauna/Tiere

Durch die Planung werden keine geschützten Arten gefährdet. Die Planung geht mit keinen negativen Entwicklungen in Bezug auf die Artenvielfalt einher. Durch die Einzäunung des Sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlagen" wird das Gebiet für Großwild nicht mehr zugänglich sein. Durch Strukturanreicherung innerhalb der Maßnahmenflächen kommt es zu einer Aufwertung von Habitaten. Sofern bei Rückbau des Solarparks die Fläche in die intensive Ackernutzung zurücküberführt wird, ist von einem Rückgang der Artenvielfalt im Plangebiet auszugehen.

Schutzgut Fläche

Durch die Nutzungsänderung von intensiver Landwirtschaft zu extensiver Grünlandnutzung werden 37,70 ha Fläche für die temporäre Dauer der Photovoltaik-Freiflächennutzung aufgewertet und dient wiederum der Strukturanreicherung der Landschaft. Nach dem vollständigen Rückbau des Solarparks, würde die Fläche wieder der landwirtschaftlichen Ackerbaunutzung zur Verfügung stehen.

Schutzgut Boden

Mögliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden wurden untersucht. Es kommt zu partiellen Teil- und Vollversiegelungen. Sowohl die extensive Flächenbewirtschaftung als auch die Vermeidung von Schadstoff- und künstlichen Nährstoffeinträgen sorgen dafür, dass sich die Böden während der

Photovoltaiknutzung im Plangebiet erholen. Im Bereich der kohlenstoffhaltigen Böden / Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege wird es zu keinen Veränderungen bzw. Eingriffen in den Boden kommen, da diese Flächen von der Bebauung und der extensiven Grünlandnutzung freigehalten werden. Es ist mit keinen erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden zu rechnen.

Schutzgut Wasser

Der Einfluss der Planung auf das Schutzgut Wasser wurde geprüft. Niederschlagswasser kann vor Ort versickern. Wasserschutzgebiete und Oberflächengewässer sind nicht betroffen. Durch die Planung wird keine Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser gesehen.

Schutzgut Luft

Die Bedeutung des Plangebietes für das Schutzgut wurde untersucht und bewertet. Durch die Planung wird keine Beeinträchtigung des Schutzgutes Luft gesehen. Niederschlagswasser wird durch die Begrünung und Extensivierung der Fläche effektiver aufgenommen und nicht so schnell verdunstet.

Schutzgut Klima

Die Bedeutung des Plangebietes für das Schutzgut wurde untersucht und bewertet. Durch die Planung wird keine Beeinträchtigung des Schutzgutes Klima gesehen. Das örtliche Kleinklima wird durch Begrünung und Extensivierung positiv beeinflusst.

Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild

Das Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild wird regelmäßig durch PV-Vorhaben beeinträchtigt. Eine erhebliche Fernwirkung des Solarparks kann aufgrund der vorhandenen Strukturelemente nahezu ausgeschlossen werden. Die Veränderung des Landschaftsbildes erfolgt nur temporär für die Dauer der Photovoltaiknutzung.

Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Das bekannte Bodendenkmal (nördlicher Bereich) soll teilweise mit Modulen überplant werden. Die nötigen Ausnahmegenehmigungen und Maßnahmen zur Sicherung sind bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde zu klären.

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

Es wurde eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung auf Grundlage der Hinweise zur Eingriffsregelung M-V erstellt.

Artenschutzfachbeitrag

Es wurde die mögliche Betroffenheit von Vogelarten, Fledermäusen, Reptilien, Amphibien, Säugetieren, Käferarten, Falterarten, Pflanzenarten, Libellen, Fischen und Mollusken untersucht. Zur Untersuchung einer möglichen Betroffenheit wurden vorab Kartierungen zu Brutvögel, Rastvögel, Amphibien und Reptilien durchgeführt. Es wurden für die Arten Biber, Fischotter, Brutvögel und Zauneidechsen Maßnahmen vorgeschlagen, die geeignet sind Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG zu vermeiden.

Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung vom 20.05.2022

Die Errichtung der Freiflächenphotovoltaikanlage ist mit den Zielen der Raumordnung nicht vereinbar.

Es kann ein Antrag auf Zielabweichung bei der obersten Landesplanungsbehörde gestellt werden.

Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Greifswald vom 30.05.2022

Sachgebiet Bauleitplanung/Denkmalschutz

Die Planungsziele werden mitgetragen. Neben redaktionellen Hinweisen werden umweltbezogene Hinweise zur Vereinbarkeit mit naturschutzrechtlichen sowie den forstrechtlichen Rechtsbestimmungen gegeben.

Sachgebiet Abfallwirtschaft/Immissionsschutz

Im Planungsbereich sind keine Altlasten oder andere Bodenverunreinigungen bekannt. Keine Einwände.

Sachgebiet Wasserwirtschaft

Im Planbereich befinden sich Vorflutgräben (Gewässer II. Ordnung). Es werden Hinweise zu Abständen zu Gewässern II Ordnung sowie zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gegeben.

Sachgebiet Verkehrsstelle

Es werden Hinweise zu möglichen Sichtbehinderungen an den Grundstückszufahrten sowie zu möglicher Blendwirkung gegeben.

Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz

Keine Hinweise.

Stellungnahmen des Landkreises Vorpommern-Greifswald vom 22.07.2022 und vom 09.08.2022

Untere Naturschutzbehörde

Es werden allgemeine Hinweise zur Erstellung des Umweltberichts, insbesondere die Berücksichtigung des Schutzgutes Fläche, zur Berücksichtigung der Belange des Artenschutzes, des Baumschutzes und des Biotopschutzes genannt. Im Plangebiet befinden sich auf den Grünflächen Moorstandorte. Es wird darauf hingewiesen, dass Kompensationsmaßnahmen in einem städtebaulichen Vertrag zu sichern sind.

Stellungnahmen des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vom 13.06.2022 und 30.05.2022

Es wird auf die Lage das Plangebiets am Peene-Süd-Kanal und auf Belange der EG-Wasserrahmenrichtlinie hingewiesen. Belange des anlagebezogenen Immissionsschutzes und des Abfallrechts sind nicht berührt. Im Plangebiet liegen Ackerflächen mit geringer Bodenwertigkeit vor.

Es wird auf den Widerspruch zur Landesplanung hingewiesen.

Stellungnahme des Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern - Forstamt Neubrandenburg vom 30.05.2022

Es wird auf den Schutz einer angrenzenden Waldfläche und den einzuhaltenden Abstand dazu hingewiesen.

Stellungnahme des Bergamtes Stralsund vom 19.05.2022

Das Pangebiet befindet sich innerhalb der Bergbauberechtigung "Erlaubnis zur Aufsuchung des bergfreien Bodenschatzes Erdwärme im Feld Tiefenstrom".

Stellungnahme des NABU Mecklenburg-Vorpommern vom 16.05.2022

Es gäbe noch Wissenslücken über die Auswirkungen von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf bspw. das Meideverhalten von Arten. Es wird auf einen Kriterienkatalog für naturverträgliche Freiflächenphotovoltaikanlagen verwiesen. Es wird auf naturschutzrechtliche Schutzgebiete und Standorte von Grünland-Moorböden verwiesen. Anforderungen an Freiflächenphotovoltaikanlagen sowie Flächen, die von derartigen Anlagen freizuhalten sind, werden genannt. Es werden verschiedene, konkrete Anderungsvorstellungen für die Planung, die aus Naturschutzbelangen resultieren, genannt. Zudem wird auf die Betroffenheit der Art Schreiadler hingewiesen.

Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet

Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 16.04.2026 bis zum 18.05.2026 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite des Amtes Anklam-Land (https://amt-anklam-land.de/category/bauleitplanung/) veröffentlicht.