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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 7/2023
Amtliche Mitteilungen
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Beglaubigter Protokollauszug

Sitzung des Schulverbandes Spantekow vom 29.06.2023 (SI/SV/2023/008)

Top 9

Entlastung des Verbandsvorstehers des Schulverbandes Spantekow vom Haushalt 2021

Vorlage: SV/2023/038

Für diesen TOP übernimmt der 1. Stellvertreter - Herr Klien die Sitzungsleitung.

Sachverhalt:

Nach § 161 Abs. (1) der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 führt der Zweckverband einen eigenen Haushalt. Für die Haushaltswirtschaft gelten die Bestimmungen über die Haushaltswirtschaft der Gemeinde entsprechend.

Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres.

Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss des Schulverbandes Spantekow zum 31. Dezember 2021.

i. d. F. vom 24.01.2023 gemäß § 3a KPG geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Verbandsvorstehers durch die Verbandsversammlung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.01.2023 beschlossen, der Verbandsversammlung die Entlastung des Verbandsvorstehers für das Haushaltsjahr 2021 zu empfehlen.

Der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegt dieserVorlage als Anlage bei.

Beschluss: SV/2023/038

Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Spantekow entlastet den Verbandsvorsteher, Herrn Rüdiger Berndt, für das Haushaltsjahr 2021.

Abstimmungsergebnis:

Stimmen dafür:

8

Stimmen dagegen:

keine

Stimmenthaltung(en):

keine

Mitwirkungsverbot § 24 KV M-V:

1

Die Richtigkeit des Auszuges und der Angaben über die Beschlussfähigkeit und Abstimmung werden beglaubigt. Gleichzeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen worden ist.

Spantekow, 05.07.2023