Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.05.2023 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf |
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 482.900 € |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 921.200 € |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -438.300 € |
| 2. | im Finanzhaushalt auf |
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 479.100 € |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1) von | 925.900 € |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -446.800 € |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 49.500 € |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 475.200 € |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -425.700 € |
festgesetzt.
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1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf — 395.700 €
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf — 0 €
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf — 2.109.100 €
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 350 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 427 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 385 v.H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -969.101 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.318.787 € |
| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -2.350 € |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 09.06.2023 mit folgenden Entscheidungen erteilt:
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V in voller Höhe genehmigt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 1.660.888 € genehmigt.
Blesewitz, den 16.06.2023