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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 7/2023
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Bekanntmachung

Betr.:

vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 „Photovoltaikanlage Schmuggerow"

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ducherow hat am 22.05.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Photovoltaikanlage Schmuggerow" der Gemeinde Ducherow gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Löwitz der Gemeinde Ducherow gemäß § 6 BauGB beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Löwitz können im Parallelverfahren durchgeführt werden. Der Gemeinde Ducherow entstehen hierdurch keinerlei Kosten. Diese werden vollständig vom Vorhabenträger übernommen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie begrenzt. Er umfasst auf einer Fläche von ca. 80 ha in der Gemarkung Schmuggerow, Flur 4, die Flurstücke 22, 24, 25, 26, 31/2 und 31/3.

Ziel des Bebauungsplanes soll es sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage" gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Ducherow, 22. Mai 2023