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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 7/2023
Amtliche Mitteilungen
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Beglaubigter Protokollauszug

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Iven vom 07.06.2023 (SI/IV/2023/026)

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Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021

Vorlage: IV/2023/074

Sachverhalt:

Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss der Gemeinde Iven zum 31. Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft.

Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

Der abschließende Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Anklam-Land liegt dieser Vorlage ebenfalls als Anlage bei.

Die Bilanzsumme beträgt

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2021 beträgt

Das Jahresergebnis 2021 beträgt nach Veränderung der Rücklagen

Die Finanzrechnung weist für 2021 einen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen abzüglich der Tilgung von Investitionskrediten aus in Höhe von

Unter Berücksichtigung der Vorträge aus den Haushaltsvorjahren ist der Haushaltsausgleich weder im Ergebnishaushalt noch im Finanzhaushalt gegeben.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.01.2023 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Iven zum 31. Dezember 2021 i. d. F. vom 24.01.2023 zu empfehlen.

Frau Dr. Butzke gibt eine kurze Zusammenfassung zur Jahresrechnung 2021. Sie erläutert das Anlagevermögen, die Forderungen und Verbindlichkeiten.

Das Eigenkapital ist durch den Abriß des Wohnblockes gesunken.

Die Hebesätze der Realsteuern haben die Höhe, wie sie zum Entschuldungsprogramm des Landes notwendig sind. Die freiwilligen Leistungen sind angemessen.

Herr Fischer fragt nach den Forderungen, welche Personen es sind.

Beschluss: IV/2023/074

Die Gemeindevertretung Iven stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Iven zum 31. Dezember 2021 i. d. F. vom 24.01.2023 fest.

Abstimmungsergebnis:

Stimmen dafür:

6

Stimmen dagegen:

keine

Stimmenthaltung(en):

keine

Die Richtigkeit des Auszuges und der Angaben über die Beschlussfähigkeit und Abstimmung werden beglaubigt. Gleichzeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen worden ist.

Spantekow, 14.06.2023