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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 7/2023
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Bekanntmachung

Betr.:

Bebauungsplan Nr. 1 „Photovoltaikanlage Preetzen"

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neetzow-Liepen hat am 19.12.2022 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Photovoltaikanlage Preetzen" der Gemeinde Neetzow-Liepen gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Gemeinde Bargischow entstehen hierdurch keinerlei Kosten. Diese werden vollständig vom Vorhabenträger übernommen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie begrenzt. Er umfasst eine Fläche von ca. 62 ha und liegt in der Gemarkung Neetzow-Liepen, Flur 1, auf den Flurstücken 1 - 15, 294, 303, 304, 305, 375 - 393, 405/3 (tlw.), 415 (tlw.) und 416 (tlw.).

Ziel des Bebauungsplanes soll es sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie" gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Neetzow, 29.06.2023