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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 7/2024
Amtliche Mitteilungen
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Haushaltssatzung des Schulverbandes Spantekow für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Schulverbandsversammlung vom 06.02.2024 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere staatliche Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1.

im Ergebnishaushalt

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen einschl. Tilgung von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

§ 5

Umlagen

Die Verbandsumlage für Schüler und Jahr für Nichtmitglieder wird auf 2.361,03 € festgesetzt.

Der Gastbetrag für das Schulschwimmen je Grundschüler und Jahr wird auf 190,91 € festgesetzt.

Der Gastschulbeitrag je Schüler und Jahr wird für Mitglieder auf 2.390,87 € festgesetzt.

§ 6

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2,8974 Vollzeitäquivalente (VzÄ)

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 31.05.2024 mit folgenden Entscheidungen erteilt:

1.

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung.

Der Gesamtbetrag in Höhe von 4.000.000 €

(in Worten: vier Millionen Euro)

wird gemäß § 161 absatz 1 Satz 2 i. V. m. § 52 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) genehmigt.

2.

Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung

Der Gesamtbetrag in Höhe von 14.279.300 €

in Worten: (vierzehn Millionen zweihundertneunund siebzigtausenddreihundert Euro)

wird gemäß § 161 Absatz 1 Satz 2 i.V.m. § 53 Absatz 3 KV M-V genehmigt.

Spantekow, den 11.6.2024