Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Schulverbandsversammlung vom 06.02.2024 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere staatliche Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt |
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 714.100 € |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 861.300 € |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -147.200 € |
| 2. | im Finanzhaushalt | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 702.800 € |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen einschl. Tilgung von | 834.200 € |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -131.400 € |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 66.700 € |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 4.066.700 € |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -4.000.000 € |
festgesetzt.
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 4.000.000 € |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 € |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 14.279.300 € |
Die Verbandsumlage für Schüler und Jahr für Nichtmitglieder wird auf 2.361,03 € festgesetzt.
Der Gastbetrag für das Schulschwimmen je Grundschüler und Jahr wird auf 190,91 € festgesetzt.
Der Gastschulbeitrag je Schüler und Jahr wird für Mitglieder auf 2.390,87 € festgesetzt.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2,8974 Vollzeitäquivalente (VzÄ)
| Nachrichtliche Angaben: | ||
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -319.600 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -279.300 € |
| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 25.000 € |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 31.05.2024 mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung. |
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| Der Gesamtbetrag in Höhe von 4.000.000 € |
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| (in Worten: vier Millionen Euro) |
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| wird gemäß § 161 absatz 1 Satz 2 i. V. m. § 52 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) genehmigt. |
| 2. | Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung |
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| Der Gesamtbetrag in Höhe von 14.279.300 € |
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| in Worten: (vierzehn Millionen zweihundertneunund siebzigtausenddreihundert Euro) |
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| wird gemäß § 161 Absatz 1 Satz 2 i.V.m. § 53 Absatz 3 KV M-V genehmigt. |
Spantekow, den 11.6.2024