Abbildung 1: Übersichtplan zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung
Gemeinde Bargischow
Der Bürgermeister
Betr.: | Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Anklamer Fähre der Gemeinde Bargischow |
| hier: | Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Für den Ortsteil Anklamer Fähre der Gemeinde Bargischow solle eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Anklamer Fähre der Gemeinde Bargischow aufgestellt werden.
Der räumliche Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Anklamer Fähre der Gemeinde Bargischow umfasst in der Gemarkung Anklamer Fähre, Flur 2 die Flurstücke 85/5 (tw.), 95/1, 96/1, 97/1, 98/1, 99/1, 100/2, 100/3, 101/1, 102/1, 103/1, 104/1, 104/2, 105/2, 105/3, 105/4, 105/5, 106/1, 107/1, 108/1, 111/2, 111/3, 113/11 (tw.), 113/12 (tw.), 113/13 (tw.), 113/14 (tw.), 113/15 (tw.), 113/16 (tw.), 113/17 (tw.), 113/18 (tw.), 113/19 (tw.), 113/20 (tw.), 113/22 (tw.), 115/1, 115/2, 115/3, 115/4, 115/6 und 115/7 und in der Flur 4 die Flurstücke 1/1, 1/2, 1/6, 1/8 und 1/9.
Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Anklamer Fähre der Gemeinde Bargischow ist ca. 34.150 m² groß. Die oben benannten Flurstücke befinden sich derzeit im Außenbereich. Folglich besteht für die vorhandene und geplante Wohnbebauung nach § 35 BauGB kein Baurecht. Für den Ortsteil Anklamer Fähre der Gemeinde Bargischow gibt es bislang keine gültige Klarstellungs- und Ergänzungssatzung.
Um die vorhandene Bebauung zu sichern und die geplante Wohnbebauung realisieren zu können, ist die Schaffung von Baurecht erforderlich. Dazu ist die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Anklamer Fähre der Gemeinde Bargischow vorzunehmen.
Mit der Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Gnevezin Ausbau der Gemeinde Bargischow sollen die folgenden Planungsziele umgesetzt werden:
Die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Anklamer Fähre der Gemeinde Bargischow erfolgt unter Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden in entsprechender Anwendung zum vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bargischow hat mit Beschluss vom 03.06.2024 den Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Anklamer Fähre der Gemeinde Bargischow in der Fassung von Mai 2024 gebilligt und zur öffentlichen Beteiligung bestimmt.
Die gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erforderliche Unterrichtung der Öffentlichkeit wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Anklamer Fähre der Gemeinde Bargischow, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung liegt in der Zeit vom
18.07.2024 bis 20.08.2024
In den Räumen des Amtes Anklam-Land, Hauptstraße 75, 17398 Ducherow während der Dienststunden zur Besichtigung aus:
| Montags | 07:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Dienstags | 07:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Mittwochs | 07:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Donnerstags | 07:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| Freitags | 07:00 Uhr - 12:00 Uhr |
(nach telefonsicher Vereinbarung unter Tel. 039727-25057)
Die Planunterlagen können zusätzlich in dem o. g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite des Amtes unter https://amt-anklam-land.de/category/bauleitplanung/ sowie auf dem Bau- und Planungsportal M-V https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene einsehbar. Zusätzlich können Fragen zeitnah an das Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften des Amtes Anklam-Land gestellt werden.
Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften des Amtes Anklam-Land
Hauptstraße 75, 17398 Ducherow
Tel.: 039727 25057
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an info@amt-anklam-land.de übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderen Weg (zum Beispiel schriftlich vor Ort oder postalisch unter der oben genannten Adresse) eingereicht werden. Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Es liegen derzeit keine wesentlichen umweltbezogenen Informationen vor.
Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Anklamer Fähre der Gemeinde Bargischow mit der Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Beteiligung zu benachrichtigen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird durchgeführt.
Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Bargischow, 03.06.2024