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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 7/2024
Amtliche Mitteilungen
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2. Änderung des B-Planes Nr. 1 „Sondergebiet für erneuerbare Energien“ der Gemeinde Bargischow

Abbildung 1: Übersichtsplan zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1

Gemeinde Bargischow

Der Bürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

Betr.:

2. Änderung des B-Planes Nr. 1 „Sondergebiet für erneuerbare Energien“ der Gemeinde Bargischow

hier:

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Mit der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sondergebiet für erneuerbare Energien“ der Gemeinde Bargischow, OT Woserow sollen die Voraussetzungen für eine gezielte städtebauliche Entwicklung im Ort Woserow gewährleistet werden.

Die Anklamer Agrar AG beabsichtigt für das Plangebiet der bestehenden Biogas- und Tierhaltungsanlage nördlich von Woserow eine Umstrukturierung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 1 und deren 1. Änderung.

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sondergebiet für erneuerbare Energien“ der Gemeinde Bargischow, OT Woserow umfasst in der Gemarkung Bargischow, Flur 1 die Flurstücke 1 (tlw.), 3 (tlw.), 4 (tlw.) und 15 (tlw.) und in der Gemarkung Woserow, Flur 2 die Flurstücke 4, 5/1, 6/1, 7/1, 7/2 (tlw.), 8 und 17.

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sondergebiet für erneuerbare Energien“ der Gemeinde Bargischow, OT Woserow entspricht der rechtskräftigen Satzung des Bebauungsplanes Nr. 1. Die Größe des Plangebietes beträgt 169.500 m² (16,95 ha).

Mit der Erarbeitung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 sollen vor allem die nachstehenden Planungsziele erreicht werden:

  • Sicherung des vorhandenen Standortes des Landwirtschaftsbetriebes Anklamer Agrar AG,

  • Neuordnung des Standortes und damit einhergehender qualitativer Aufwertung,

  • Schaffung von Baurecht für die geplanten An- und Neubauten,

  • Schaffung der Rechtsgrundlagen für die bestehenden und vorgesehenen Nutzungen unter Berücksichtigung der Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege.

Zur Umsetzung der genannten Ziele ist die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sondergebiet für erneuerbare Energien“ der Gemeinde Bargischow, OT Woserow erforderlich.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bargischow hat mit Beschluss vom 03.06.2024 den Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sondergebiet für erneuerbare Energien“ der Gemeinde Bargischow, OT Woserow in der Fassung vom Januar 2024 gebilligt und zur öffentlichen Beteiligung bestimmt.

Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Der Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sondergebiet für erneuerbare Energien“ einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom

18.07.2024 bis 20.08.2024

In den Räumen des Amtes Anklam-Land, Hauptstraße 75, 17398 Ducherow während der Dienststunden zur Besichtigung aus:

Montags

07:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstags

07:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwochs

07:00 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstags

07:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Freitags

07:00 Uhr - 12:00 Uhr

(nach telefonsicher Vereinbarung unter Tel. 039727-25057)

Die Planunterlagen können zusätzlich in dem o. g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite des Amtes unter https://amt-anklam-land.de/category/bauleitplanung/ sowie auf dem Bau- und Planungsportal M-V https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene einsehbar. Zusätzlich können Fragen zeitnah an das Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften des Amtes Anklam-Land gestellt werden.

Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften

des Amtes Anklam-Land

Hauptstraße 75, 17398 Ducherow

Tel.: 039727 25057

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an info@amt-anklam-land.de übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderen Weg (zum Beispiel schriftlich vor Ort oder postalisch unter der oben genannten Adresse) eingereicht werden. Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Der Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sondergebiet für erneuerbare Energien“ der Gemeinde Bargischow, OT Woserow mit der Begründung in der Fassung von Januar 2024 ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Beteiligung zu benachrichtigen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird durchgeführt.

Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Bargischow, 03.06.2024