Für den Teilort Busow der Gemeinde Ducherow soll eine Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Teilort Busow der Gemeinde Ducherow vorgenommen werden.
Der räumliche Geltungsbereich der der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung umfasst die folgenden Flurstücke:
| Gemeinde | Busow |
| Gemarkung | Busow |
| Flur | 1 |
| Flurstücke | 80/2 (tw.), 146 (tw.), 149, 150, 153 (tw.), 154, 155, 156, 157, 158, 159 und 175 (tw.) |
| Flur | 2 |
| Flurstücke | 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19/1, 20, 21, 22, 23, 24/1, 24/2, 25, 26, 27, 28, 29/1, 29/2, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76/1, 76/2, 91, 92, 93, 94 (tw.), 95, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109/1, 109/2, 110, 111, 112/1, 112/2, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124 und 125 |
Das Gebiet der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Teilort Busow der Gemeinde Ducherow ist insgesamt ca. 205.400 m² groß.
Die oben benannten Flurstücke befinden sich derzeit im Außenbereich. Folglich besteht für die vorhandene und geplante Wohnbebauung nach § 35 BauGB kein Baurecht.
Um die vorhandene Bebauung zu sichern und die geplante Erweiterung mit Wohnbebauungen realisieren zu können, ist die Schaffung von Baurecht erforderlich.
| Mit der Aufstellung Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Teilort Busow der Gemeinde Ducherow sollen die folgenden Planungsziele umgesetzt werden: | |
| - | Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung im Teilort Busow, |
| - | Sicherung der bereits vorhandenen Bebauung, |
| - | Schaffung von Baurecht für die geplanten Erweiterungen von Wohngebäuden einschließlich zugehöriger Nebenanlagen und |
| - | Einhaltung der naturschutzrechtlichen Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege im Zusammenhang mit der vorgesehenen Nutzung. |
Die Aufstellung der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Teilort Busow der Gemeinde Ducherow erfolgt unter Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden in entsprechender Anwendung zum vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ducherow hat mit Beschluss vom 27.02.2024 den Entwurf der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Teilort Busow der Gemeinde Ducherow in der Fassung von November 2023 gebilligt und zur öffentlichen Beteiligung bestimmt.
Der Entwurf der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Teilort Busow der Gemeinde Ducherow, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 18.07.2024 bis einschließlich zum 19.08.2024
im Internet auf der Internetseite des Amtes Anklam-Land
https://amt-anklam-land.de/bauleitplanung/bauleitplanung-ducherow/
sowie auf dem zentralen Landesportal
https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene
veröffentlicht.
Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zugängliche Zugangsmöglichkeit im oben genannten Zeitraum in den Räumen des Amtes Anklam-Land, Hauptstraße 75, 17398 Ducherow, Sachbereich Bauleitplanung/allgemeine Bauverwaltung zu folgenden Dienststunden
| Montag | von 07:00 - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr |
| Dienstag | von 07:00 - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 07:00 - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr |
| Donnerstag | von 07:00 - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr |
| Freitag | von 07:00 - 12:00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Absprache unter 039727 25057) zur Verfügung gestellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an info@amt-anklam-land.de übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderen Weg (zum Beispiel schriftlich vor Ort oder postalisch unter der oben genannten Adresse) eingereicht werden. Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Es liegen derzeit keine wesentlichen umweltbezogenen Informationen vor.
Der Entwurf der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Teilort Busow der Gemeinde Ducherow mit der Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Beteiligung zu benachrichtigen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird durchgeführt.
Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Ducherow, 18.06.2024