Titel Logo
Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 7/2024
Amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Iven vom Haushalt 2022

Amt Anklam-Land

Rebelower Damm 2

17392 Spantekow

Beglaubigter Protokollauszug

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Iven vom 04.06.2024

(SI/IV/2024/032)

Top 10

Entlastung des Bürgermeisters vom Haushalt 2022

Vorlage: IV/2023/092

Für diesen TOP übernimmt der 1. Stellvertreter - Herr Beweries die Sitzungsleitung.

Sachverhalt:

Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres.

Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss der Gemeinde Iven zum 31. Dezember 2022. i. d. F. vom 17.10.2023 gemäß § 3a KPG geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.10.2023 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022 zu empfehlen.

Der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegt dieser Vorlage als Anlage bei.

Beschluss: IV/2023/092

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Iven entlastet den Bürgermeister, Herrn Harald Weissig, für das Haushaltsjahr 2022.

Abstimmungsergebnis:

Stimmen dafür:

6

Stimmen dagegen:

keine

Stimmenthaltung(en):

keine

Mitwirkungsverbot § 24 KV M-V:

1

Die Richtigkeit des Auszuges und der Angaben über die Beschlussfähigkeit und Abstimmung werden beglaubigt. Gleichzeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen worden ist.

Spantekow, 06.06.2024