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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 7/2024
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung B-Plan Nr. 1 "Solarstrom Klein Below" der Gemeinde Neetzow-Liepen

Gemeinde Neetzow-Liepen

Der Bürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

Betr.:

vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1 „Solarstrom Klein Below“

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neetzow-Liepen hat am 06.05.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Solarstrom Klein Below“ der Gemeinde Neetzow-Liepen gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Gemeinde Neetzow-Liepen entstehen hierdurch keinerlei Kosten. Diese werden vollständig vom Vorhabenträger übernommen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie begrenzt. Er umfasst eine Fläche von ca. 24 ha und liegt in der Gemarkung Klein Below, Flur 1, auf den Flurstücken 15, 16 (tlw.), 17, 18 (tlw.), 19, 20 (tlw.), 21, 22, 23, 24 (tlw.), 27 (tlw.) und 28 (tlw.).

Ziel des Bebauungsplanes soll es sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Neetzow, 06.05.2024