Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 02.05.2024 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf |
| |
|
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 461.600 € |
|
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 946.400 € |
|
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -484.800 € |
| 2. | im Finanzhaushalt auf |
| |
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 446.100 € |
|
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung1) von | 923.100 € |
|
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -477.000 € |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.044.900 € |
|
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 2.630.000 € |
|
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -1.585.100 € |
festgesetzt.
________
1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 1.585.100 € |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 € |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 3.807.600 € |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| |
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 355 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 427 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 381 v.H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,7692 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Nachrichtliche Angaben
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
|
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.340.800 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
|
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.214.400 € |
| 3. | Zum Eigenkapital |
|
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -298.800 € |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 26.06.2024 mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung |
|
| Vom Gesamtbetrag i. H. v. 1.585.100 € wird abweichend vom Betrag der Haushaltssatzung ein Betrag i.H. v. 1.080.000 € |
|
| (in Worten: eine Million achtzigtausend Euro) genehmigt. |
| 2. | Kassenkredite gemäß $ 4 der Haushaltssatzung |
|
| Der Gesamtbetrag in Höhe von 3.807.600 € |
|
| (drei Millionen achthundertsiebentausendsechshundert Euro) |
|
| wird gemäß § 53 Absatz 3 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) genehmigt. |