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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 7/2024
Amtliche Mitteilungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Stolpe an der Peene für die Haushaltsjahre 2024/2025

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.04.2024 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024/2025 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung1) von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

_________

1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

ermächtigungen wird festgesetzt auf

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

450 v.H.

§ 6

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 3,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

Nachrichtliche Angaben

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 20.06.2024 mit folgenden Entscheidungen erteilt:

A.

Rechtsaufsichtliche Anordnungen

1.

Es wird angeordnet, dass die Gemeinde Stolpe an der Peenen haushaltswirtschaftliche Entscheidungen trifft, die im Finanzhaushalt 2024 zu einer Verbesserung des negativen Saldos aus den Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit um 150.000 € führen.

Das geeignete Mittel ist der Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung. Im Einvernehmen mit der Gemeindevertretung kommt auch die Verfügung einer hauswirtschaftlichen Sperre gemäß § 51 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in Betracht.

2.

Es wird angeordnet, dass der Bürgermeister unmittelbar nach der Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2024/2025 eine haushaltsrechtliche Sperre in dem Umfang verfügt, der erforderlich ist, um die Erfüllung der Anordnung zu 1. zu sichern.

Die Sperrverfügung ist innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung der Haushaltssatzung bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde (uRAB) vorzulegen.

3.

Für die Anordnungen zu A. 1. und A. 2. wird die sofortige Vollziehung angeordnet.

B.

Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Teilen der Haushaltssatzung

1.

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024

Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.833.900 € wird abweichend in Höhe von 1.758.100 €

(in Worten: eine Million siebenhundertachtundfünfzigtausendeinhundert Euro)

genehmigt.

2.

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Die Entscheidung zum Betrag in Höhe von 95.600 €

(in Worten: fünfundneunzigtausendsechshundert Euro)

wird zunächst ausgesetzt.

3.

Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024

Der Gesamtbetrag in Höhe von 9.442.100 €

(in Worten: neun Millionen vierhundertzweiundvierzigtausendeinhundert Euro)

wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V genehmigt.

4.

Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Vom Gesamtbetrag in Höhe von 4.588.500 € wird abweichend vom Betrag der Haushaltssatzung, ein Betrag in Höhe von 1.156.000 €

(in Worten: eine Million einhundertsechsundfünfzigtausend Euro)

genehmigt.