Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.04.2024 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024/2025 wird
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| 2024 | 2025 |
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | |||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 708.200 € | 714.100 € |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.277.200 € | 921.100 € |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -569.000 € | -207.000 € |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | |||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 642.900 € | 648.700 € |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung1) von | 1.265.700 € | 906.200 € |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -622.800 € | -257.500 € |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.308.500 € | 2.730.900 € |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 3.141.600 € | 2.804.000 € |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -1.833.100 € | -73.100 € |
festgesetzt.
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1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 1.833.900 € | 95.600 € |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- ermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 € | 0 € |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 9.442.100 € | 4.588.500 € |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 500 v.H. | 500 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 450 v.H. | 450 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 450 v.H. | 450 v.H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 3,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| Nachrichtliche Angaben | |||
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -872.100 € | -1.079.100 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.582.900 | -1.840.400 € |
| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -675.300 € | -882.300 € |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 20.06.2024 mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| A. | Rechtsaufsichtliche Anordnungen |
| 1. | Es wird angeordnet, dass die Gemeinde Stolpe an der Peenen haushaltswirtschaftliche Entscheidungen trifft, die im Finanzhaushalt 2024 zu einer Verbesserung des negativen Saldos aus den Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit um 150.000 € führen. |
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| Das geeignete Mittel ist der Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung. Im Einvernehmen mit der Gemeindevertretung kommt auch die Verfügung einer hauswirtschaftlichen Sperre gemäß § 51 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in Betracht. |
| 2. | Es wird angeordnet, dass der Bürgermeister unmittelbar nach der Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2024/2025 eine haushaltsrechtliche Sperre in dem Umfang verfügt, der erforderlich ist, um die Erfüllung der Anordnung zu 1. zu sichern. |
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| Die Sperrverfügung ist innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung der Haushaltssatzung bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde (uRAB) vorzulegen. |
| 3. | Für die Anordnungen zu A. 1. und A. 2. wird die sofortige Vollziehung angeordnet. |
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| B. | Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Teilen der Haushaltssatzung |
| 1. | Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 |
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| Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.833.900 € wird abweichend in Höhe von 1.758.100 € |
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| (in Worten: eine Million siebenhundertachtundfünfzigtausendeinhundert Euro) |
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| genehmigt. |
| 2. | Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 |
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| Die Entscheidung zum Betrag in Höhe von 95.600 € |
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| (in Worten: fünfundneunzigtausendsechshundert Euro) |
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| wird zunächst ausgesetzt. |
| 3. | Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 |
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| Der Gesamtbetrag in Höhe von 9.442.100 € |
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| (in Worten: neun Millionen vierhundertzweiundvierzigtausendeinhundert Euro) |
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| wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V genehmigt. |
| 4. | Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 |
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| Vom Gesamtbetrag in Höhe von 4.588.500 € wird abweichend vom Betrag der Haushaltssatzung, ein Betrag in Höhe von 1.156.000 € |
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| (in Worten: eine Million einhundertsechsundfünfzigtausend Euro) |
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| genehmigt. |