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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 7/2024
Amtliche Mitteilungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Boldekow für die Haushaltsjahre 2023/2024

Aufgrund des § 45 i.V.m. §§ 47, 48 Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.05.2024 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

2.

im Finanzhaushalt

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung1)

der jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

festgesetzt.

______

1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

Mit dem Nachtraghaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

2.

im Finanzhaushalt

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung1) von

der jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

festgesetzt.

____________

1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten

für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt

2023

0 €

0 €

2024

0 €

0 €

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird

festgesetzt

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden für 2023 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen

(Grundsteuer A)

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

2.

Gewerbesteuer

380 v.H.

Die Hebesätze für die Realsteuern werden für 2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die Land- und

forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A)

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

2.

Gewerbesteuer

380 v.H.

§ 6

Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt für 2023 1,7692 VzÄ und 2024 2,5384 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

Nachrichtliche Angaben

Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

voraussichtlich

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres voraussichtlich

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres

voraussichtlich

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres

voraussichtlich

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 01.07.2024 mit folgenden Entscheidungen erteilt:

1.

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2024 wird gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V abweichend in Höhe von 629.000 € genehmigt.

2.

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird für 2024 gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V in voller Höhe genehmigt.