Aufgrund des § 45 i.V. mit § 47 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 25.03.2025 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt | |
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 4.828.400 € |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 4.657.900 € |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | 170.500 € |
| 2. | im Finanzhaushalt | |
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 4.767.400 € |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen 1) von | 4.571.900 € |
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | 195.500 € |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 0 € |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -195.500 € |
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 195.500 € |
| festgesetzt. | |
| 1) | einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen | |
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 0 € |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 € |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 1.476.700 € |
Die Amtsumlage wird auf 32,72 % der Umlagengrundlage festgesetzt.
Die Sonderumlage für die kommunale Sporthalle Krien wird für die Tilgung auf 1/9 und für die Kosten der Nutzung auf 6,77 je Einwohner (31.12.2023) der beteiligten Gemeinden festgesetzt.
Der Gastschulbeitrag je Schüler und Jahr wird für die Nutzung der Sporthalle Krien auf 704,95 € festgesetzt.
Die Umlage auf die Kosten in besonderen Fällen für die Bewirtschaftung des Wohnungsbestandes in den Bereichen Spantekow,Krien und Ducherow wird im Verhältnis des Nutzens der beteiligten Gemeinden auf 203,16 € je verwaltete Wohnung im Jahr festgesetzt.
Der Aufwand der Kämmerei auf die Wohnungseinheiten die durch Dritte verwaltet werden wird mit 65,01 € je Wohnung im Jahr festgesetzt.
Die Umlage zur Wahrnehmung der Aufgaben lt. Kommunalprüfungsgesetz für die örtliche Rechnungsprüfung nach § 167 KV M-V zur Inanspruchnahme des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast wird pro Einwohner auf 6,35 € festgesetzt.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 43,2949 Vollzeitäquivalente (VzÄ)
Nachrichtliche Angaben:
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | - 46.918 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 412.300 € |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | - 682.400 € |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 16.06.2025 mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.476.700 € für 2025 wird gem. §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 528.200 genehmigt. |
Spantekow, den 18.06.2025
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 52 Abs. 2 und § 53 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 16.06.2025 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.476.700 € für 2025 wird gern. §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 528.200 genehmigt. |
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 19.06.2025 bis 11.07.2025 im Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow zu den Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.
Spantekow, den 18.06.2025