Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.03.2025 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025/2026 wird
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| 2025 | 2026 |
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | |||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 1.336.400 € | 1.313.900 € | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.974.300 € | 1.935.200 € | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -637.900 € | -621.300 € | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | |||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 1.202.600 € | 1.180.100 € |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung1) von | 1.746.600 € | 1.813.800 € |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -611.200 € | -566.500 € |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.145.700 € | 496.100 € |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 2.407.700 € | 660.000 € |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -1.262.000 € | -163.900 € |
festgesetzt.
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1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 998.000 € | 229.600 € |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 € | 0 € |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 3.668.200 € | 2.503.400 € |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
Hinweis: Aufgrund der aktuell umzusetzenden Grundsteuerreform erfolgt die endgültige Festsetzung der Hebesätze zu einem späteren Zeitpunkt durch einen Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung.
| 1. | Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 355 v.H. | 355 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 427 v.H. | 427 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 390 v.H. | 390 v.H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 4,00 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Nachrichtliche Angaben
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | ||
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.525.890 € | -2.147.190 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | ||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.315.136 € | -1.881.636 € |
| 3. | Zum Eigenkapital | ||
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.919.808 € | 1.298.508 € |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 21.05.2025 mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2025 wird gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V in voller Höhe genehmigt. |
| 2. | Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2026 wird gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V in voller Höhe genehmigt. |
| 3. | Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird für 2025 gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V in voller Höhe genehmigt. |
| 4. | Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird für 2026 gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V in voller Höhe genehmigt. |
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 21.05.2025 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2025 wird gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V in voller Höhe genehmigt. |
| 2. | Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2026 wird gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V in voller Höhe genehmigt. |
| 3. | Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird für 2025 gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V in voller Höhe genehmigt. |
| 4. | Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird für 2026 gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V in voller Höhe genehmigt. |
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 04.06.2025 bis 27.06.2025 im Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow zu den Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.
Boldekow, den 04.06.2025