Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.03.2025 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von
| 524.000 € | |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von
| 884.900 € | |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von
| -360.900 € | |
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| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 458.700 € |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung1) von | 814.700 € |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -356.000 € |
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| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.924.600 € |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 4.185.000 € |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -2.260.400 € |
festgesetzt.
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1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 2.259.600 € |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 € |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 5.848.600 € |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
Hinweis: Aufgrund der aktuell umzusetzenden Grundsteuerreform erfolgt die endgültige Festsetzung der Hebesätze zu einem späteren Zeitpunkt durch einen Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung.
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 400 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 450 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 400 v.H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,75 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Nachrichtliche Angaben
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -691.832 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -717.557 € |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 327.589 € |
Die Hebesätze wurden durch Beschluss der Hebesatzsatzung vom 22.05.2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 330 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 490 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 400 v.H. | |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 16.06.2025 mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 2.259.600 € für das Haushaltsjahr 2025 wird gern. §52 Abs. 2 KV M-V abweichend in Höhe von 2.133.400 € genehmigt. |
| 2. | Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 5.848.600 € für 2025 wird gern. §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 5.096.200 genehmigt. |
Bugewitz, den 18.06.2025
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 52 Abs. 2 und § 53 (3) KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 16.06.2025 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 2.259.600 € für das Haushaltsjahr 2025 wird gern. §52 Abs. 2 KV M-V abweichend in Höhe von 2.133.400 € genehmigt. |
| 2. | Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 5.848.600 € für 2025 wird gem. §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 5.096.200 genehmigt. |
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 19.06.2025 bis 11.07.2025 im Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow zu den Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.
Bugewitz, den 18.06.2025