Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.04.2025 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahe 2025/2026 wird
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| 2025 | 2026 |
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 250.000 € | 251.900 € |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 911.700 € | 463.700 € |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -661.700 € | -211.800 € |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 236.700 € | 238.600 € |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1) von | 890.300 € | 442.800 € |
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -653.600 € | -204.200 € |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 23.700 € | 23.700 € |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.825.000 € | 0 € |
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -1.801.300 € | 23.700 € |
festgesetzt.
1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 1.811.600 € | 0 € |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 € | 0 € |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 2.916.600 € | 1.285.500 € |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
Hinweis: Aufgrund der aktuell umzusetzenden Grundsteuerreform erfolgt die endgültige Festsetzung der Hebesätze zu einem späteren Zeitpunkt durch einen Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung oder eine Hebesatzsatzung.
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 400 v.H. | 400 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 427 v.H. | 427 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 400 v.H. | 400 v.H. |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,0000 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | ||
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.069.600 € | -1.281.400 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | ||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.187.200 € | -1.391.400 € |
| 3. | Zum Eigenkapital | ||
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -768.600 € | -980.400 € |
Die Hebesätze wurden durch Beschluss der Hebesatzsatzung vom 02.06.2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 405 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 425 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 400 v.H. | |
Die Festsetzung der Hebesätze für 2026 erfolgt durch eine gesonderte Hebesatzsatzung gern. § 45 Abs. 3 Nr. 3 KV M-V.
Durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde wurden am 17.06.2025 folgende rechtsaufsichtliche Entscheidungen bekannt gegeben:
| 1. | Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 1.811.600 € für das Haushaltsjahr 2025 wird gern. §52 Abs. 2 KV M-V abweichend in Höhe von 1.800.800 € genehmigt. |
| 2. | Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 2.916.600 € für 2025 wird gern. §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 2.645.000 € genehmigt. |
| 3. | Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.285.500 € für 2026 wird gem. §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 1.078.400 genehmigt. |
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025/2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 52 Abs. 2 und § 53 (3) KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 17.06.2025 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 1.811.600 € für das Haushaltsjahr 2025 wird gern. §52 Abs. 2 KV M-V abweichend in Höhe von 1.800.800 € genehmigt. |
| 2. | Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 2.916.600 € für 2025 wird gern. §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 2.645.000 € genehmigt. |
| 3. | Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.285.500 € für 2026 wird gern. §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 1.078.400 genehmigt. |
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 19.06.2025 bis 11.07.2025 im Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow zu den Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.
Krusenfelde, den 18.06.2025