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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 7/2025
Amtliche Mitteilungen
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Einhaltung der Straßenreinigungspflicht in der Gemeinde Krien

Bei Kontrollfahrten durch die Gemeinde Krien muss immer wieder festgestellt werden, dass einige Grundstückseigentümer ihrer Reinigungspflicht nicht oder nur unzureichend nachkommen.

Dieses spiegelt sich in den verschmutzten Bürgersteigen, Rinnsteinen und letztendlich in den versandeten Sickerschächten der Fahrbahnen wieder.

Auch die Entsorgung des Hundekotes Ihrer Vierbeiner gehört dazu. Diese Verunreinigungen können schnell eine Gefahr für Mensch und Tier darstellen.

Wir möchten an dieser Stelle nochmals alle Reinigungspflichtigen auffordern ihrer Reinigungspflicht entsprechend der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Krien vom 15.09.2008 nachzukommen.

Wer seiner Reinigungspflicht nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann nach dem Straßen- und Wegegesetz M-V geahndet werden.

Mike Stegemann
- Bürgermeister -