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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 7/2025
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Bargischow erneute Entwurfsbeteiligung Satzung OT Gnevezin

Der Bürgermeister

-Amtliche Bekanntmachung-

Betr.: 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung als Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Gnevezin der Gemeinde Bargischow

hier:

Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Für den Ortsteil Gnevezin der Gemeinde Bargischow soll eine 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung als Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Gnevezin vorgenommen werden.

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung als Klarstellungs- und Ergänzungssatzung umfasst in der Gemarkung Gnevezin, Flur 1 die Flurstücke 1/1 (tw.), 1/2 (tw.), 7 (tw.), 8, 15/4 (tw.), 15/5 (tw.), 36/1 (tw.), 41 (tw.), 50/1 (tw.), 51 (tw.), 52 (tw.), 75/1 (tw.), 75/2 (tw.), 76 (tw.), 83/4 (tw.), 84/4 (tw.), 84/5 (tw.), 84/6 (tw.), 85/1 (tw.), 125/1 (tw.), 134 (tw.), 135 (tw.), und 151 (tw.), Flur 9 das Flurstück 176 (tw.).

Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungs-satzung als Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Gnevezin der Gemeinde Bargischow beträgt 20.825 m². Der Geltungsbereich der 1. Ergänzung der Abrundungssatzung als Klarstellungs- und Ergänzungssatzung kann dem beiliegenden Übersichtsplan entnommen werden.

Für den Ortsteil Gnevezin der Gemeinde Bargischow gibt es bereits eine gültige Abrundungssatzung als Klarstellungs- und Ergänzungssatzung aus dem Jahre 1996. Der Geltungsbereich der Abrundungssatzung umfasst die vorhandene Ortsstruktur des Ortsteils Gnevezin.

Die Gemeinde Bargischow beabsichtigt für den Ortsteil Gnevezin die baurechtliche Situation zu klären und die vorhandene Abrundungssatzung aus dem Jahr 1996 durch eine 1. Ergänzung anzupassen.

Mit der Aufstellung der 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung als Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Gnevezin der Gemeinde Bargischow sollen die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.

Die folgenden Planungsziele sollen mit der Erarbeitung der 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung als Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Gnevezin der Gemeinde Bargischow erreicht werden:

Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung in dem Ortsteil Gnevezin,

Sicherung der bereits vorhandenen Bebauung,

Schaffung von Baurecht für zukünftige Wohngebäude einschließlich zugehöriger Neben-anlagen und

Einhaltung der naturschutzrechtlichen Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege im Zusammenhang mit der vorgesehenen Nutzung.

Der Entwurf der 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung als Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Gnevezin der Gemeinde Bargischow wurde gemäß § 4a Abs. 3 BauGB geändert.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bargischow hat mit Beschluss vom 16.06.2025 den geänderten Entwurf der 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung als Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Gnevezin der Gemeinde Bargischow gebilligt und zur erneuten öffentlichen Beteiligung bestimmt.

Der geänderte Entwurf der 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung als Klar-stellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Gnevezin der Gemeinde Bargischow, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung und allen im Inhaltsverzeichnis aufgelisteten Anlagen samt umweltbezogenen Stellungnahmen wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom

17.07.2025 bis 31.07.2025

In den Räumen des Amtes Anklam-Land, Hauptstraße 75, 17398 Ducherow während der Dienststunden zur Besichtigung aus:

Montags

07:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstags

07:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwochs

07:00 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstags

07:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Freitags

07:00 Uhr - 12:00 Uhr

(nach telefonischer Vereinbarung unter Tel. 039727-25057)

Die Planunterlagen können zusätzlich in dem o. g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite des Amtes unter https://amt-anklam-land.de/category/bauleitplanung/ sowie auf dem Bau- und Planungsportal M-V https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene einsehbar. Zusätzlich können Fragen zeitnah an das Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften des Amtes Anklam-Land gestellt werden.

Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften des Amtes Anklam-Land

Hauptstraße 75, 17398 Ducherow

Tel.: 039727 25057

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den geänderten Punkten im geänderten Entwurf abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an m.albrecht@amt-anklam-land.de übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderen Weg (zum Beispiel schriftlich vor Ort oder postalisch unter der oben genannten Adresse) eingereicht werden. Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Bestandteil zu veröffentlichenden Unterlagen sind folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

-

Wasser- und Bodenverband „Untere Peene“ vom 26.08.2024 mit Hinweis auf ein Gewässer 2. Ordnung und dem einzuhaltenden Mindestabstand, bei Veränderung der Abführung des Niederschlagswassers ist der WBV erneut zu beteiligen;

-

Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern vom 29.08.2024 mit dem Verweis auf gesetzlich geschützte Festpunkte;

-

Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Anklam vom 30.08.2024 mit Hinweisen zur Trinkwasserver- und Schmutzwasserentsorgung, zur Gültigkeit der Satzungen des ZWAB,

-

Bergamt Stralsund vom 10.09.2024 mit Hinweis, dass sich innerhalb des Plangeltungsbereiches eine Bergbauberechtigung befindet;

-

Amt Anklam-Land, Amt für Ordnung und Sicherheit vom 19.09.2024 mit Hinweisen zur Löschwasserversorgung für den Ortsteil Woserow und der Schaffung weiterer Löschwasserentnahmestellen;

-

Landkreis Vorpommern-Greifswald vom 10.10.2024 mit folgenden Belangen aus den einzelnen Fachbehörden:

Team Bauplanung mit Verweis auf Überarbeitung einzelner Ergänzungsbereiche,

Sachbereich Altlasten/Bodenschutz/Abfallwirtschaft mit dem Hinweisen der unteren Abfallbehörde und der unteren Bodenschutzbehörde sowie zu Altlastverdachtsflächen;

-

Landkreis Vorpommern-Greifswald vom 21.10.2024 mit folgenden Belangen aus den einzelnen Fachbehörden:

Sachbereich Katastrophenschutz mit Hinweisen zur Munitionsgefährdung und zur Kreisgefährdungsanalyse (Sturmflut/-hochwasser),

Team Bauordnung mit dem Hinweis, dass die Löschwasserversorgung sichergestellt und die Erschließung öffentlich-rechtlich gesichert ist;

-

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern vom 24.10.2024 mit Hinweis auf mögliche Munitionsfunde in Mecklenburg-Vorpommern und Empfehlung eine Kampfmittelbelastungsauskunft einzuholen;

-

Landkreis Vorpommern-Greifswald vom 18.11.2024 mit folgenden Belangen aus den einzelnen Fachbehörden:

Sachgebiet Naturschutz mit Verweis auf die Erstellung einer Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz, zum gesetzlichen Biotopschutz und zum Vogelschutzgebiet „Peenetallandschaft“ (DE 2147-401);

-

Landkreis Vorpommern-Greifswald vom 11.03.2025 mit folgenden Belangen aus den einzelnen Fachbehörden:

Team Denkmalschutz mit Verweis auf vorhandene Bau- und Bodendenkmale und Hinweisen zum Umgang;

-

Hansestadt Anklam als Nachbargemeinde vom 11.10.2024 mit Einwänden und Bedenken um die Erforderlichkeit des Umfangs der Ausweisung im Zuge der 1. Ergänzung;

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit hat nach § 4a Abs. 3 BauGB zu erfolgen.

Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Bargischow, 16.06.2025