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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 7/2025
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung zur Entwidmung/Einziehung des Plattenweges zwischen den OT Gnevezin und Anklamer Fähre sowie des alten Weges zur Anklamer Fähre in der Gemeinde Bargischow


Der Bürgermeister

Bekanntmachung zur Entwidmung/Einziehung des Plattenweges zwischen den OT Gnevezin und Anklamer Fähre sowie des alten Weges zur Anklamer Fähre in der Gemeinde Bargischow

Gemäß § 9 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S.42; GS M-V. Gl. Nr. 90-1), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 154, 184) soll die Plattenstraße und der alte Weg zur Anklamer Fähre in der Gemeinde Bargischow, auf Grund des Wegfalls der Verkehrsbedeutung eingezogen werden, da der Verkehr nunmehr über die neu gebaute und gewidmete Kreisstraße über Gnevezin südlich des hier gegenständlichen Weges geführt wird.

Der Plattenweg ist auf Teilflächen der Flurstücke 151, 187/4, 184/9, 200/5, 188/3, 189, 191, 192, 193, 194, 195, 196, 197, 198, der Flur 1, in der Gemarkung Gnevezion sowie auf Teilflächen der Flurstücke 104/1, 100/5, der Flur 7, in der Gemarkung Anklam und auf Teilflächen der Flurstücke 44/5, 45, der Flur 2 in der Gemarkung Bargischow und der alte Weg zur Anklamer Fähre auf den Flurstücken 75/7, 75/6, der Flur 2, in der Gemarkung Bargischow belegen.

Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Bargischow.

Der notwendige Beschluss wurde von der Gemeindevertretung Bargischow am 13.05.2025 gefasst.

Diese öffentliche Bekanntmachung und der dazugehörige Lageplan zur Einziehung der oben genannten Verkehrsflächen liegt nach Maßgabe des § 9 Abs. 3 Satz 2 StrWG M-V im Zeitraum vom 30. Juli 2025 bis zum 29. August 2025 im Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften des Amtes Anklam-Land, Außenstelle Ducherow, Hauptstraße 74, 17398 Ducherow öffentlich aus.

Die Unterlagen sind in der Auslegungszeit zu folgenden Dienststunden einsehbar:

Montags

07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstags

07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwochs

07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstags

07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitags

07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Rechtsbehelfsbelegung

Einwendungen gegen die Einziehung sind nach § 9 Abs. 4 StrWG M-V spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeinde Bargischow über das Amt Anklam-Land, Außenstelle Ducherow, Hauptstraße 74, 17398 Ducherow zu erheben.

Bargischow, 16.06.2025

Hannes Schmidt
Bürgermeister