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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 7/2026
Amtliche Mitteilungen
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8277-00-3 Öffentliche Bekanntmachung

Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V) 

ÖbVI Kerstin Siwek

Vermessungsbüro Kerstin Siwek

Kanalstraße 20

23970 Wismar

Auftragsnummer:

8277-00-3

Vermessungsobjekt:

Gemeinde:

Boldekow

Gemarkung:

Putzar

Flur:

6

Flurstück:

109

Lagebezeichnung:

Putzar 72

Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin

Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) das durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBl. M-V S. 193,204) geändert worden ist, durchgeführt.

Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, diese durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.

Von der Offenlegung sind folgende Flurstücke betroffen:

Boldekow; Putzar, 6, 68 – Putzar 74

Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück

 

 

Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)

ÖbVI Kerstin Siwek, Kanalstraße 20, 23970 Wismar

und Anschrift der Stelle nach § 5 Abs. 2 GeoVermG M-V

während der Geschäftszeiten: Montag – Freitag 8:00 – 17:00 (nach telefonischer Vereinbarung) 

in der Zeit vom 30.07.2026 bis zum 31.08.2026

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch bei der ÖbVI Kerstin Siwek, Kanalstraße 20, 23970 Wismar erhoben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.