Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)
ÖbVI Kerstin Siwek
Vermessungsbüro Kerstin Siwek
Kanalstraße 20
23970 Wismar
| Auftragsnummer: | 8277-00-3 |
| Vermessungsobjekt: | |
| Gemeinde: | Boldekow |
| Gemarkung: | Putzar |
| Flur: | 6 |
| Flurstück: | 109 |
| Lagebezeichnung: | Putzar 72 |
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) das durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBl. M-V S. 193,204) geändert worden ist, durchgeführt.
Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, diese durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.
Von der Offenlegung sind folgende Flurstücke betroffen:
Boldekow; Putzar, 6, 68 – Putzar 74
Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück
Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)
ÖbVI Kerstin Siwek, Kanalstraße 20, 23970 Wismar
und Anschrift der Stelle nach § 5 Abs. 2 GeoVermG M-V
während der Geschäftszeiten: Montag – Freitag 8:00 – 17:00 (nach telefonischer Vereinbarung)
in der Zeit vom 30.07.2026 bis zum 31.08.2026
Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch bei der ÖbVI Kerstin Siwek, Kanalstraße 20, 23970 Wismar erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.