Aufgrund der §$ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.04.2026 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026/2027 wird 2026
| 1. |
| im Ergebnishaushalt auf | 2026 | 2027 |
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 562.700 € | 562.700 € |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.017.400€ | 845.100 € |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -454.700 € | -282.400 € |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | |||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 497.400 € | 497.400 € |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1) von | 951.600 € | 777.300 € |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -454.200 € | -279.900 € |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 701.400 € | 3.013.000 € |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 3.082.000 € | 3.450.000 € |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -2.380.600 € | -437.000 € |
festgesetzt.
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1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 2.246.400 € | 468.000 € |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 € | 0 € |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 3.748.300 € | 4.530.400 € |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 330 v.H. | 330 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 490 v.Н. | 490 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 400 v.H. | 400 v.Н. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt
0,75 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Nachrichtliche Angaben
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | ||
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -815.600 € | -1.098.000 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | ||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -850.141€ | -1.130.041 € |
| 3. | Zum Eigenkapital | ||
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 218.078 € | -64.321 € |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 29.06.2026 mit folgenden Entscheidungen erteilt:
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026/2027 wird hiermit öffentlich
bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden
am 29.06.2026 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald
als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt:
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 03.07.2026 bis 24.07.2026 im Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow zu den Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.