Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.04.2026 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026/2027 wird
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| 2026 | 2027 |
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | |||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 1.974.300 € | 1.773.600 € | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 3.623.500 € | 2.655.700 € | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -1.649.200 € | -882.100 € | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | |||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 1.930.100 € | 1.729.900 € |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1) von | 3.663.500 € | 2.617.900 € |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -1.733.400 € | -888.000 € |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 91.100 € | 88.100 € |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 323.800 € | 0 € |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -232.700 € | 88.100 € |
festgesetzt.
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1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 0 € | 0 € |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 € | 0 € |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 4.582.100 € | 4.140.200 € |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 365 v.H. | 365 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 470 v.H. | 470 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 383 v.H. | 383 v.H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2026 und 2027 8,1667 Vollzeitäquivalente (VzÃ).
Die Umlagen auf die Kosten in besonderen Fällen ( Gastschulbeitrag) wird im Verhältnis des Nutzens der beteiligten Gemeinden für 2026 auf 2.286,88 € pro Schüler und Jahr festgesetzt.
Die Umlagen auf die Kosten in besonderen Fällen ( Gastschulbeitrag) wird im Verhältnis des Nutzens der beteiligten Gemeinden für 2027 auf 3.848,89 € pro Schüler und Jahr festgesetzt.
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | ||
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.270.696 € | -2.152.796 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | ||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -3.277.034 € | -4.165.034 € |
| 3. | Zum Eigenkapital | ||
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 34.589 € | -847.510 € |
| 1. | Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 |
| Vom Gesamtbetrag in Höhe von 4.582.100 € wird abweichend gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V ein Betrag in Höhe von 4.036.681 € (vier Millionen sechsunddreißigtausendsechshunderteinundachtzig Euro) genehmigt. |
| 2. | Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027 |
| Vom Gesamtbetrag in Höhe von 4.140.200 € wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V abweichend ein Betrag in Höhe von 3.802.320 € (drei Millionen achthundertzweitausenddreihundertrwanzig Euro) genehmigt. |
Krien, den 02.06.2026
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026/2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 28.05.2026 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 |
| Vom Gesamtbetrag in Höhe von 4.582.100 wird abweichend gemäß 53 Absatz 3 KV M-V ein Betrag in Höhe von 4.036.681 € (vier Millionen sechsunddreißigtausendsechshunderteinundachtzig Euro) genehmigt. |
| 2. | Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027 |
| Vom Gesamtbetrag in Höhe von 4.140.200 € wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V abweichend ein Betrag in Höhe von 3.802.320 € (drei Millionen achthundertzweitausenddreihundertzwanzig Euro) genehmigt. |
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom
08. Juni 2026 bis 03. Juli 2026
im Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow zu den Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.
Krien, den 02.06.2026