Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 05.03.2026 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026/2027 wird
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| 2026 | 2027 |
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | |||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 2.236.600 € | 2.236.200 € | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 4.005.700 € | 3.762.700 € | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -1.769.100 € | -1.526.500 € | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | |||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 2.075.000 € | 2.075.000 € |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1) von | 3.860.100 € | 3.590.900 € |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -1.785.100 € | -1.515.900 € |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 2.533.200 € | 76.700 € |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 7.035.000 € | 0 € |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -4.501.800 € | 76.700 € |
festgesetzt.
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1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 4.417.700 € | 0 € |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 € | 0 € |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 10.727.700 € | 4.765.800 € |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 420 v.H. | 420 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 460 v.H. | 460 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 390 v.H. | 390 v.H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2026 und 2027 10,9487 Vollzeitäquivalente (VzÀ).
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | ||
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -2.187.535 € | -3.714.035 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | ||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.793.455 € | -3.309.355 € |
| 3. | Zum Eigenkapital | ||
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 729.989 € | -796.511 € |
| 1. | Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 | |
| • | Vom Gesamtbetrag in Höhe von 4.417.700 € wird gemäß § 52 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) abweichend ein Betrag in Höhe von 1.554.200 € (in Worten: eine Million fünfhundertvierundfünfzigtausendzweihundert Euro) genehmigt. |
| • | Die Entscheidung zum Betrag in Höhe von 2.350.000 € (in Worten: zwei Millionen dreihundertfünfzigtausend Euro) wird zunächst ausgesetzt. |
| • | Die Entscheidung zum Betrag in Höhe von 513.500 € wird versagt. |
| 2. | Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 | |
| • | Vom Gesamtbetrag in Höhe von 10.727.700 € wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V zunächst ein Betrag in Höhe von 5.517.700 € (in Worten: fünf Millionen fünfhundertsiebzehntausendsiebenhundert Euro genehmigt. |
| 3. | Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027 | |
| • | Der Gesamtbetrag in Höhe von 4.765.800 € (in Worten: vier Millionen siebenhundertfünfundsechzigtausendachthundert Euro) wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V genehmigt. |
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026/2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 12.06.2026 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 | |
| • | Vom Gesamtbetrag in Höhe von 4.417.700 € wird gemäß § 52 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) abweichend ein Betrag in Höhe von 1.554.200 € (in Worten: eine Million fünfhundertvierundfünfzigtausendzweihundert Euro) genehmigt. |
| • | Die Entscheidung zum Betrag in Höhe von 2.350.000 € (in Worten: zwei Millionen dreihundertfünfzigtausend Euro) wird zunächst ausgesetzt. |
| • | Die Entscheidung zum Betrag in Höhe von 513.500 € wird versagt. |
| 2. | Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 | |
| • | Vom Gesamtbetrag in Höhe von 10.727.700 € wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V zunächst ein Betrag in Höhe von 5.517.700 € (in Worten: fünf Millionen fünfhundertsiebzehntausendsiebenhundert Euro genehmigt. |
| 3. | Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027 | |
| • | Der Gesamtbetrag in Höhe von 4.765.800 € (in Worten: vier Millionen siebenhundertfünfundsechzigtausendachthundert Euro) wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V genehmigt. |