Der Bürgermeister
Betr.: | sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windpark Postlow“ der Gemeinde Postlow |
| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Gemeinde Postlow hat am 10. September 2025 den Aufstellungsbeschluss zur Einleitung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans mit der Zweckbestimmung „Windenergie“ gefasst und damit das förmliche Planverfahren nach § 2 Absatz 1 BauGB eingeleitet. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Mit den gesetzlichen Neuregelungen zur Beschleunigung des Windenergieausbaus an Land wurde im Baugesetzbuch mit § 249c der Typus des „Beschleunigungsgebiets für Windenergieanlagen an Land“ eingeführt. Die vorliegend geplante Darstellung eines Windenergiegebiets im Flächennutzungsplan, das die Anforderungen des § 249c BauGB erfüllt, führt kraft Gesetzes dazu, dass dieses Gebiet zugleich als Beschleunigungsgebiet gilt. Die Gemeinde Postlow beabsichtigt, die im Geltungsbereich dargestellte Sonderbaufläche „Windenergie“ so auszugestalten, dass sie die Voraussetzungen eines Beschleunigungsgebiets nach § 249c BauGB erfüllt.
Der räumliche Geltungsbereich des sachlichen Teilflächennutzungsplans umfasst zunächst das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Postlow. Das geplante sonstige Sondergebiet „Windenergie“ ist innerhalb der Plankarte im Maßstab 1: 10.000 dargestellt und schließt mit einer Fläche von 79,7 ha Teilflächen oder Gesamtflächen der Flurstücke:
Gemarkung Görke A
Gemarkung Tramstow
Die genaue räumliche Abgrenzung des Sondergebietes ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Übersichtskarte.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windpark Postlow“ einschließlich Begründung mit Stand März 2026 in der Zeit vom
20.07.2026 bis zum 21.08.2026
auf der Homepage des Amtes Anklam-Land unter dem Link https://amt-anklam-land.de/bauleitplanung/bauleitplaene-postlow/ sowie über das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de/bauportal/) veröffentlicht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Entwurfes im Bauamt der Amtsverwaltung Anklam-Land, Hauptstraße 7, 17398 Ducherow, Sachbereich Bauleitplanung / allgemeine Bauverwaltung während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
| Montag | 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr |
| Dienstag | 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr |
| Donnerstag | 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr |
| Freitag | 07.00 bis 12.00 Uhr |
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an m.albrecht@amt-anklam-land.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätte geltend gemacht werden können.
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert. Wenn Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten haben oder eines Ihrer nachfolgenden Rechte geltend machen wollen, können Sie sich jederzeit unter datenschutz@ego-mv.de an unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten (Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter ZV eGo-MV, Eckdrift 103, 19061 Schwerin) wenden.
Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Postlow, 01.07.2026