Amt Anklam-Land
Gemeinde Postlow
Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow
| Sitzungstermin: | Mittwoch, 01.07.2026 |
| Sitzungsbeginn: | 19:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 20:05 Uhr |
| Ort, Raum: | Postlow, Gemeindebüro Postlow, Tramstow 42, 17391 Postlow |
Öffentlicher Teil
| zu 10 | Beschluss Gebühren Wasser- und Bodenverband ab 2026 |
| Vorlage: PO/2026/055 |
Sachverhalt:
Auf Ihrer Sitzung am 17.05.2023 hat die Gemeindevertretung Postlow die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Postlow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge für die allgemeine Gewässerunterhaltung und Verwaltung des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Peene" Anklam vom 22.06.2016 mit Wirkung zum 01.01.2023 beschlossen. Die Gebührenhöhe wurde mit Beschluss vom 13.12.2023 für die Jahre 2024 und 2025 bestätigt. Die Überprüfung der Kalkulation für 2024 und 2025 hat keine auszugleichende Uber- oder Unterdeckung ergeben. Auch für 2026 hat sich der an den WBV zu zahlende Beitrag zu den Vorjahren nur unwesentlich verändert, sodass die Gebührenhöhe nicht angepasst werden musste. Gleiches wird auch für das Jahr 2027 angenommen.
Die Kalkulationsgrundlagen bleiben im Wesentlichen unverändert und liegen der Gemeindevertretung Postlow zur Beschlussfassung vor.
BM
Die meisten Kosten verursachen die Biber. In Görke sind 4 Biber.
Die Gemeindevertretung Postlow bestätigt die in der Änderungssatzung vom 24.05.2023 festgeschriebenen Gebührensätze zur Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Peene" Anklam auch für die Kalenderjahre 2026 und 2027.
(2) Die Gebühr beträgt:
| 1. | für Flächen nach Absatz (1) Punkt 1 | je angefangene 1000 m2 5,00€ |
| 2. | für Flächen nach Absatz (1) Punkt 2 | je ha 9,55€ |
| 3. | für Flächen nach Absatz (1) Punkt 3 | je ha 19,09€ |
| 4. | für Flächen nach Absatz (1) Punkt 5 | je ha 1,72€ |
ungeändert beschlossen
Ja 5 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Die Richtigkeit des Auszuges und der Angaben über die Beschlussfähigkeit und Abstimmung werden beglaubigt. Gleichzeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen worden ist.
Spantekow, 02.07.2026