Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 30.03.2026 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026/2027 wird
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| 2026 | 2027 |
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | |||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 311.200 € | 311.200 € | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 644.800 € | 503.500 € | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -333.600 € | -192.300 € | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | |||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 288.500 € | 288.500 € |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1) von | 592.200 € | 450.900 € |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -303.700 € | -162.400 € |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 30.600 € | 30.600 € |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 134.000 € | 5.000 € |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -103.400 € | 25.600 € |
festgesetzt.
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1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 0€ | 0€ |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 € | 0 € |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 414.400 € | 551.200 € |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 415 v.H. | 415 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 360 v.H. | 360 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 390 v.H. | 390 v.H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0 Vollzeitäquivalente (VzA).
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | ||
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -659.752 € | -852.052 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | ||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -599.432 € | -761.832 € |
| 3. | Zum Eigenkapital | ||
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 545.258 € | 352.958 € |
| 1. | Der Gesamtbetrag der Kassenkredite 2026 wird gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V in voller Höhe genehmigt. |
| 2. | Der Gesamtbetrag der Kassenkredite 2027 wird gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V in voller Höhe genehmigt. |
Rossin, den 18.06.2026
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026/2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 17.06.2026 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Der Gesamtbetrag der Kassenkredite 2026 wird gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V 3 in voller Höhe genehmigt. |
| 2. | Der Gesamtbetrag der Kassenkredite 2027 wird gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V in voller Höhe genehmigt. |
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
vom 18.06.2026 bis 17.07.2026
im Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow zu den Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.
Rossin, den 18.06.2026