Amt Anklam-Land
Gemeinde Sarnow
Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow
| Sitzungstermin: | Dienstag, 02.06.2026 |
| Sitzungsbeginn: | 18:30 Uhr |
| Sitzungsende: | 20:00 Uhr |
| Ort, Raum: | Sarnow, Gemeindehaus Sarnow, Rundstraße 8 in Sarnow |
Öffentlicher Teil
| zu 11 | Entlastung des Bürgermeisters vom Haushalt 2024 Vorlage: SA/2025/045 |
Herr Wille übernimmt die Versammlungsleitung.
Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 270, 351) beschließt die
Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens
31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres.
Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss der Gemeinde Sarnow zum 31. Dezember 2024 i. d. F. vom 16.12.2025 gemäß § 3a KPG geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.12.2025 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2024 zu empfehlen.
Der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegt als Anlage bei.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sarnow entlastet den Bürgermeister, Herr Friedrich-Joachim Reincke, für das Haushaltsjahr 2024.
| ungeändert beschlossen | |||
| Ja 5 | Nein 0 | Enthaltung 0 | Befangen 1 |
Herr Reincke übernimmt wieder die Versammlungsleitung.
Die Richtigkeit des Auszuges und der Angaben über die Beschlussfähigkeit und Abstimmung werden beglaubigt. Gleichzeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen worden ist.