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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 7/2026
Amtliche Mitteilungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Stolpe an der Peene für die Haushaltsjahre 2026/2027

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.03.2026 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026/2027 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1) von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

_______________

1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf →2.255.000 € →  1.180.000 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

§ 5 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2026 und 2027 3,0000 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

Nachrichtliche Angaben

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 25.06.2026 mit folgenden Entscheidungen erteilt:

A. Rechtsaufsichtliche Anordnung

  1. Gemäß § 82 Abs. 1 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird angeordnet, dass die Gemeinde Stolpe an der Peene geeignete Maßnahmen ergreift, die im Haushaltsjahr 2026 zu einer Verbesserung des jahresbezogenen Fehlbetrages im Ergebnishaushalt und des jahresbezogenen Saldos im Finanzhaushalt in Höhe von mindestens 100.000 € führen. Hierzu ist gemäß § 51 KV M-V ein entsprechender Betrag bis auf Weiteres zu sperren.
  2. Die Haushaltssperre ist der unteren Rechtsaufsichtsbehörde unverzüelich zur Kenntnis zu geben.

B. Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Bestandteilen der Haushaltssatzung

1. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

Vom Gesamtbetrag in Höhe von 2.255.000 € wird gemäß § 52 Absatz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) zunächst abweichend ein Betrag in Höhe von 1.041.200 € (in Worten: eine Million einundvierzigtausendzweihundert Euro) genehmigt.

Die Entscheidung zum Betrag in Höhe von 1.153.700 € (in Worten: eine Million einhundertdreiundfünfzigtausendsiebenhundert Euro) wird zunächst ausgesetzt.

Die Genehmigung des Betrages in Höhe von 60.100 € wird versagt. (in Worten: sechzigtausendeinhundert Euro)

2. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027

Die Genehmigung des Gesamtbetrages in Höhe von 1.180.000 € wird gemäß § 54 Absatz 4 KV M-V in voller Höhe versagt. (in Worten: eine Million einhundertachtzigtausend Euro)

3. Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

Vom Gesamtbetrag in Höhe von 12.895.000 € wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V abweichend, ein Betrag in Höhe von 5.503.400 € (in Worten: fünf Millionen fünfhundertdreitausendvierhundert Euro) genehmigt.

4. Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027

Vom Gesamtbetrag in Höhe von 3.835.500 € wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V abweichend, ein Betrag in Höhe von 2.635.500 € (in Worten: zwei Millionen sechshundertfünfunddreißigtausendfünfhundert Euro) genehmigt.

 

 

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026/2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 25.06.2026 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt:

A. Rechtsaufsichtliche Anordnung

1. Gemäß § 82 Abs. 1 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird angeordnet, dass die Gemeinde Stolpe an der Peene geeignete Maßnahmen ergreift, die im Haushaltsjahr 2026 zu einer Verbesserung des jahresbezogenen Fehlbetrages im Ergebnishaushalt und des jahresbezogenen Saldos im Finanzhaushalt in Höhe von mindestens 100.000 € führen. Hierzu ist gemäß § 51 KV M-V ein entsprechender Betrag bis auf Weiteres zu sperren.

2. Die Haushaltssperre ist der unteren Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich zur Kenntnis zu geben.

B. Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Bestandteilen der Haushaltssatzung

1. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

Vom Gesamtbetrag in Höhe von 2.255.000 € wird gemäß § 52 Absatz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) zunächst abweichend ein Betrag in Hohe von 1.041.200 € (in Worten: eine Million einundvierzigtausendzweihundert Euro) genehmigt.

Die Entscheidung zum Betrag in Höhe von 1.153.700 € (in Worten: eine Million einhundertdreiundfünfzigtausendsiebenhundert Euro) wird zunächst ausgesetzt.

Die Genehmigung des Betrages in Höhe von 60.100 € wird versagt. (in Worten: sechzigtausendeinhundert Euro)

2. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027

Die Genehmigung des Gesamtbetrages in Höhe von 1.180.000 € wird gemäß § 54 Absatz 4 KV M-V in voller Höhe versagt. (in Worten: eine Million einhundertachtzigtausend Euro)

3. Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

Vom Gesamtbetrag in Höhe von 12.895.000 € wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V abweichend, ein Betrag in Höhe von 5.503.400 € (in Worten: fünf Millionen fünfhundertdreitausendvierhundert Euro) genehmigt.

4. Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027

Vom Gesamtbetrag in Höhe von 3.835.500 € wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V abweichend, ein Betrag in Höhe von 2.635.500 € (in Worten: zwei Millionen sechshundertfünfunddreißigtausendfünfhundert Euro) genehmigt.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 06. Juli 2026 bis 31. Juli 2026 im Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow zu den Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.