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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 7/2026
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Stolpe an der Peene zum Entwurf vB-Plan Nr. 3


Der Bürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

Betr.:

vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 „Photovoltaikanlage Stolpe“

hier:

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe an der Peene hat in der Sitzung am 29.06.2026 den Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Photovoltaikanlage Stolpe“ in der Fassung vom Mai 2026 beschlossen. Die Begründung mit Stand Mai 2026 wurde gebilligt.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beläuft sich auf eine Fläche von 106,4 ha und ist dem als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenen Lageplan zu entnehmen. Der Planungsraum erstreckt sich südlich der Ortslage Neuhof innerhalb der Gemarkung Stolpe A in der Flur 4 auf die Flurstücke 15 und 16, in der Flur 7 auf die Flurstücke 2, 3, 5 und 7/4 sowie in der Flur 8 auf die Flurstücke 18 und 19.

Das Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans besteht darin, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Agri-Photovoltaikanlage zu schaffen, die eine kombinierte Nutzung der Flächen für landwirtschaftliche Produktion als Hauptnutzung und die Erzeugung erneuerbarer Energie als Sekundärnutzung ermöglicht.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Photovoltaikanlage Stolpe“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom Mai 2026, der Begründung und des Umweltberichts, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen in der Frist vom

16.07.2026 bis einschließlich 21.08.2026

auf der Homepage des Amtes Anklam-Land unter dem Link: https://amt-anklam-land.de/category/bauleitplanung/ sowie über das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de/bauportal/) veröffentlicht.

Zusätzlich können die Planunterlagen des Entwurfes im Amt Anklam-Land, Hauptstraße 74, 17398 Ducherow, während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:

Montag

07.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag

07.00 bis 12.00 Uhr sowie von 13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch

07.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag

07.00 bis 12.00 Uhr sowie von 13.00 bis 15.00 Uhr

Freitag

07.00 bis 12.00 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an Albrecht Moritz (m.albrecht@amt-anklam-land.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:

  1. Stellungnahmen aus der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
  2. Umweltbericht
  3. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  4. Biotoptypenkartierung
  5. Ergebnisbericht Arterfassungen
  6. Verträglichkeitsuntersuchung Vogelschutzgebiet
  7. Verträglichkeitsuntersuchung GGB
  8. Blendgutachten
  9. Landwirtschaftliches Nutzungskonzept mit Anlagen

Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Bevölkerung und menschliche Gesundheit

Lage im Außenbereich in einer überwiegend landwirtschaftlich genutzten Agrarlandschaft südlich der B 110.

Nächstgelegene Wohnnutzungen befinden sich außerhalb des Plangebietes in den Ortslagen Stolpe und Neuhof/Neudorf in einer Entfernung von ca. 235 m.

Keine erheblichen Blend- oder Lärmbelastungen zu erwarten; insgesamt geringe Empfindlichkeit des Schutzgutes aufgrund der Vorprägung durch Landwirtschaft und Verkehr sowie des ausreichenden Abstandes zu Wohnnutzungen.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Bevölkerung und menschliche Gesundheit, Begründung zum Punkt Immissionsschutz, Blendgutachten

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

Der Planungsraum wird überwiegend von intensiv genutzten Ackerflächen geprägt; wertgebende Strukturen finden sich vor allem an den Randbereichen mit Gräben und Gehölzen

Nachgewiesen wurden insbesondere Brutvogelarten des Offenlandes wie Feldlerche und Schafstelze.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Biotoptypenkartierung, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Ergebnisbericht Arterfassungen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

Der Planungsraum wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt und umfasst vorwiegend durch Ackerbau geprägte Böden.

Eingriffe durch das Vorhaben überwiegend gering, da nur sehr geringe Flächenversiegelung erfolgt (z. B. durch Rammpfosten und technische Anlagen) und die landwirtschaftliche Nutzung weitgehend erhalten bleibt.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Boden

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche

Der Planungsraum umfasst rund 106,4 ha und wird überwiegend landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt.

Die Planung ermöglicht eine Doppelnutzung der Fläche für Landwirtschaft und erneuerbare Energieerzeugung (Agri-PV).

Die landwirtschaftliche Nutzung bleibt auf mindestens 85 % der Sondergebietsfläche dauerhaft erhalten.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Fläche, Landwirtschaftliches Nutzungskonzept mit Anlagen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

Im und am Planungsraum befinden sich Entwässerungsgräben; Oberflächengewässer innerhalb des Geltungsbereichs sind nicht vorhanden.

Wasserschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete sind nicht betroffen; Niederschlagswasser kann überwiegend vor Ort versickern.

Aufgrund der geringen Versiegelung und der weiterhin möglichen Versickerung sind erhebliche Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes nicht zu erwarten.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Wasser, Begründung zum Punkt Gewässer

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

Der Planungsraum liegt im Außenbereich und wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt.

Die Planung ermöglicht die Erzeugung erneuerbarer Energie und leistet einen Beitrag zur Minderung von Treibhausgasemissionen.

Erhebliche Beeinträchtigungen von Klima und Luft sind aufgrund fehlender relevanter Emissionen nicht zu erwarten.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

Der Planungsraum liegt in einer landwirtschaftlich geprägten Agrarlandschaft südlich der B 110.

Das Landschaftsbild ist bereits durch die Bundesstraße, technische Infrastruktur und die intensive landwirtschaftliche Nutzung vorgeprägt.

Durch die Entwicklung von Sichtschutzhecken und Gehölzstrukturen werden die Auswirkungen auf das Landschaftsbild gemindert und die Einbindung in die Landschaft verbessert.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Im Planungsraum sind Bodendenkmale bekannt.

Hinweise auf weitere Kultur- oder Sachgüter von besonderer Bedeutung innerhalb des Geltungsbereichs liegen nicht vor.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter, Begründung zum Denkmalschutz

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Der Planungsraum liegt außerhalb von Natura-2000-Gebieten und sonstigen nationalen Schutzgebieten.

Südlich grenzt das Europäische Vogelschutzgebiet DE 2147-401 „Peenetallandschaft“ an; weitere Natura-2000-Gebiete befinden sich im Umfeld des Vorhabens.

Verträglichkeitsuntersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der Natura-2000-Gebiete nicht zu erwarten sind.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, Verträglichkeitsuntersuchung Vogelschutzgebiet, Verträglichkeitsuntersuchung GGB

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 BauGB Stellungnahmen eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 (1) Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. v. m. § 3 BauGB und dem DSG M-V.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung Ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.