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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 8/2023
Amtliche Mitteilungen
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Gemeinde Krusenfelde - Haushaltssatzung der Gemeinde Krusenfelde für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.05.2023 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung1) von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

______

1)einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf  — 545.800 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf  —  0 €

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf  —  1.876.500 €

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

400 v. H.

§ 6

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,00 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

Nachrichtliche Angaben

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbeörde wurden am 03.07.2023 folgende rechtsaufsichtliche Entscheidungen bekannt gegeben:

1.

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung

Der Gesamtbetrag in Höhe von 545.800 € wird gemäß § 52 Absatz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) abweichend in Höhe von 542.760 € (in Worten: fünfhundertzweiundvierzigtausendsiebenhundertsechzig Euro) genehmigt.

2.

Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung

Vom Gesamtbetrag i. H. v. 1.876.500 € wird gemäß § 53 Absatz 3 KV-M-V abweichend vom Betrag der Haushaltssatzung, ein Betrag i.H.v. 1.755.000 € (in Worten: eine Million siebenhundertfünfundfünfzig tausend Euro) genehmigt.