Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.05.2023 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf |
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 213.900 € | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 488.100 € | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -274.200 € | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf |
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 210.300 € |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung1) von | 490.000 € |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -279.700 € |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 26.500 € |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 600.500 € |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -574.000 € |
festgesetzt.
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1)einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf — 545.800 €
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf — 0 €
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf — 1.876.500 €
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 400 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 427 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 400 v. H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,00 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -963.500 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.029.600 € |
| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -86.000 € |
Durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbeörde wurden am 03.07.2023 folgende rechtsaufsichtliche Entscheidungen bekannt gegeben:
| 1. | Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung |
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| Der Gesamtbetrag in Höhe von 545.800 € wird gemäß § 52 Absatz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) abweichend in Höhe von 542.760 € (in Worten: fünfhundertzweiundvierzigtausendsiebenhundertsechzig Euro) genehmigt. |
| 2. | Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung |
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| Vom Gesamtbetrag i. H. v. 1.876.500 € wird gemäß § 53 Absatz 3 KV-M-V abweichend vom Betrag der Haushaltssatzung, ein Betrag i.H.v. 1.755.000 € (in Worten: eine Million siebenhundertfünfundfünfzig tausend Euro) genehmigt. |