Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 03.05.2023 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahe 2023/2024 wird
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| 2023 | 2024 |
| 1. | im Ergebnishaushalt auf |
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 897.700 € | 897.600 € | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.589.300 € | 1.335.200 € | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -691.600 € | -437.600 € | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf |
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 855.700 € | 855.700 € |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung1) von | 1.528.900 € | 1.268.200 € |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -673.200 € | -412.500 € |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 514.900 € | 52.100 € |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.528.000 € | 0 € |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -1.013.100 € | 52.100 € |
festgesetzt.
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1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 965.300 € | 0 € |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 € | 0 € |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 2.431.300 € | 1.363.600 € |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 350 v. H. | 350 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 410 v. H. | 410 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 400 v. H. | 400 v. H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,6667 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.069.100 € | -1.506.700 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -864.900 € | -1.277.400 € |
| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 764.000 € | -300.400 € |
Durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde wurden am 24.07.2023 folgende rechtsaufsichtliche Entscheidungen bekannt gegeben:
| 1. | Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 |
| Der Gesamtbetrag in Höhe von 965.300 € wird gemäß § 52 Absatz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) abweichend in Höhe von 513.200 € (in Worten: fünfhunderdreizehntausendzweihundert Euro) genehmigt. |
| 2. | Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 |
| Vom Gesamtbetrag von 2.431.300 € wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V abweichend vom Betrag der Haushaltssatzung, ein Betrag in Höhe von 1.620.700 € (in Worten: eine Million sechshundertzwanzigtausendsiebenhundert Euro) genehmigt. |
| 3. | Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 |
| Vom Gesamtbetrag von 1.363.600 € wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V abweichend vom Betrag der Haushaltssatzung, ein Betrag in Höhe von 1.332.000 € (in Worten: eine Million dreihundertzweiunddreißigtausend Euro) genehmigt. |