Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.05.2023 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf |
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 400.700 € | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 958.700 € | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -558.000 € | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf |
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 396.100 € |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung1) von | 936.000 € |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -539.900 € |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 51.300 € |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 214.000 € |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -162.700 € |
festgesetzt.
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1)einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf — 222.400 €
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf — 0 €
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf — 2.967.500 €
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 350 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 427 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 381 v.H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,7692 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.868.400 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.114.100 € |
| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -166.200 € |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 31.07.2023 mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für 2023 |
| Vom Gesamtbetrag von 222.400 € wird gemäß § 52 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), abweichend ein Betrag in Höhe von 16.200 € (in Worten: sechzehntausendzweihundert Euro) genehmigt. |
| 2. | Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung |
| Vom Gesamtbetrag von 2.967.500 € wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-v abweichend ein Betrag in Höhe von 2.450.000 € (in Worten: zwei Millionen vierhundertfünfzigtausend Euro) genehmigt. |