Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.05.2023 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023/2024 wird
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| 2023 | 2024 |
| 1. | im Ergebnishaushalt auf |
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 2.123.200 € | 2.121.100 € | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 3.605.600 € | 3.449.300 € | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -1.482.400 € | -1.328.200 € | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf |
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 2.023.800 € | 2.023.800 € |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung1) von | 3.422.300 € | 3.272.900 € |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -1.398.500 € | -1.249.100 € |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 5.460.600 € | 167.300 € |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 7.763.000 € | 5.000 € |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -2.302.400 € | 162.300 € |
festgesetzt.
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1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 2.097.500 € | 0 € |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 € | 0 € |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 12.092.300 € | 5.798.300 € |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 364 v.H. | 364 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 435 v.H. | 435 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 386 v.H. | 386 v.H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 9,8974 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -5.327.040 € | -6.655.240 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -4.177.280 € | -5.426.380 € |
| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 724.123 € | -604.077 € |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 18.07.2023 mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 |
| Der Gesamtbetrag in Höhe von 2.097.500 € (in Worten: zwei Millionen siebenund neunzigtausendfünfhundert Euro) wird gemäß § 52 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) unter folgender Bedigung genehmigt: |
| Die Beanspruchung des Kredites für die Maßnahme Straßenbau Rebelow ist an die Gewährung der im Haushaltsplan veranschlagten Fördermittel gebunden. |
| 2. | Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 |
| Vom Gesamtbetrag von 12.092.300 € wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V abweichend vom Betrag der Haushaltssatzung, ein Betrag in Höhe von 11.867.000 € (in Worten: elf Millionen achthundertsiebenundsechsigtausend in Euro) genehmigt. |
| 3. | Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 |
| Vom Gesamtbetrag von 5.798.300 € wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V abweichend vom Betrag der Haushaltssatzung, ein Betrag in Höhe von 5.744.000 € (in Worten: fünf Millionen siebenhundertvierundvierzigtausend in Euro) genehmigt. |